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Informationen für Geschädigte

Ein Strafverfahren kann sehr belastend sein, vor allem, wenn Sie als verletzte Person vor Gericht aussagen müssen. Psychosoziale Prozessbegleitung bietet in dieser Situation Hilfe und Entlastung.

Sie werden nicht allein gelassen: Eine geschulte Begleiterin oder ein Begleiter unterstützt Sie vor, während und nach der Hauptverhandlung. Sie erhalten Informationen über den Ablauf des Verfahrens, Hilfe bei der Vorbereitung und persönliche Begleitung, z. B. zu Gericht oder zur Polizei.

Diese Unterstützung ist keine rechtliche Beratung, aber sie kann helfen, Ängste abzubauen und Sie zu stärken. In bestimmten Fällen kann die Begleitung auf Antrag kostenlos vom Gericht beigeordnet werden. Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Hinweis: Bereits vor der Antragstellung, aber auch während des Antragsverfahrens steht es Ihnen frei, sich mit einer Prozessbegleiterin oder einem Prozessbegleiter in Kontakt zu setzen. Hierzu nutzen Sie bitte das unten aufgeführte Verzeichnis der Psychosozialen Prozessbegleiter.