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Anzeige von Straftaten

Wenn Sie Kenntnis von einem Sachverhalt erlangt haben, durch den sich die oder der Beteiligte beziehungsweise die Beteiligten strafbar gemacht haben, so sollten Sie dieses zur Anzeige bringen.

Eine solche Anzeige sollte das tatsächliche Geschehen (Ort/Datum/Zeit/Ablauf), die daran Beteiligten und eine Schilderung enthalten, wie Sie Kenntnis von dem Geschehen erlangt haben. Vorhandene schriftliche Beweismittel sollten in Kopie oder auch im Original beigefügt werden.

Diese Anzeige können Sie

  • mündlich
  • schriftlich
  • über eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt oder
  • über die Onlinewache der Sächsischen Polizei per Internet erstatten.

Für die mündliche Anzeigeerstattung können Sie sich an jede Polizeidienststelle wenden. Dort wird Ihre Anzeige entgegengenommen, in der Regel auch schriftlich protokolliert und das Notwendige veranlasst werden. Sie können eine Anzeige auch zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft erstatten, dies ist allerdings meist aufwändiger und umständlicher, da Ihre Anzeige zur Durchführung der Ermittlungen in einem Ermittlungsverfahren regelmäßig an die Polizei übersandt werden wird. Auch kann aus rechtlichen Gründen die Staatsanwaltschaft entsprechende Beratungen nicht vornehmen. Eine schriftliche Anzeigeerstattung kann ebenfalls bei jeder Polizeidienststelle oder bei der Staatsanwaltschaft erfolgen. Oben ist bereits dargestellt, was Sie schriftlich schildern sollten.

Sie können sich natürlich auch jederzeit von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt über die Erstattung einer Anzeige beraten lassen. Dies empfiehlt sich insbesondere bei sehr komplizierten Sachverhalten und hat für Sie den Vorteil, dass Rechtsanwälte Ihnen zum Einen sagen können, ob eine Anzeige überhaupt Sinn macht, und zum Anderen die Anzeige auch schriftlich ausformulieren. Natürlich ist diese Konsultation wie jede andere Dienstleistung für Sie nicht kostenlos, das müssen Sie aber mit Ihrem Anwalt besprechen.

Eine detaillierte Anleitung zur Anzeigenerstattung sowie die entsprechenden rechtlichen Hinweise erhalten Sie bei der Anzeigeerstattung über die Onlinewache der Sächsischen Polizei.

Onlinewache der Sächsischen Polizei

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