Täter-Opfer-Ausgleich
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Verfahren der Konfliktschlichtung. Unter Aufsicht eines Mediators versuchen Opfer und Täter eine außergerichtliche Konfliktregelung zu finden und sich auf eine Wiedergutmachung zu verständigen. Der Täter-Opfer-Ausgleich eignet sich nicht für schwere Delikte oder Bagatellsachen.
Der Täter-Opfer-Ausgleich bietet …
… den Beteiligten einer Straftat die Möglichkeit, einen Konflikt beizulegen oder zu entschärfen. Dabei ist es gleich, ob der Konflikt zu der Straftat geführt hat oder erst durch die Tat entstanden ist.
Eingeleitet wird …
… der Täter-Opfer-Ausgleich durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Kommt ein Staatsanwalt oder Richter zu dem Ergebnis, dass ein Täter-Opfer-Ausgleich in Frage kommt, beauftragt er eine Schlichtungsstelle mit der Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs. Beschuldigte oder Opfer können die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs jedoch auch selbst anregen, beispielsweise beim Stellen des Strafantrags.
Vor dem Schlichtungsgespräch …
… führt die Schlichtungsstelle getrennte Gespräche mit dem Opfer und dem Beschuldigten, um die Erwartungen und Empfindungen der Beteiligten in Erfahrung zu bringen und die Regeln eines Ausgleichgesprächs zu erklären. Als nächster Schritt des Täter-Opfer-Ausgleichs schließt sich das gemeinsame Ausgleichsgespräch an.
Durch den Täter-Opfer-Ausgleich soll ...
… eine außergerichtliche Versöhnung einschließlich einer Schadenswiedergutmachung erreicht werden. Geleitet wird das Gespräch von einem neutralen, in der Konfliktschlichtung besonders geschulten Vermittler. Der Konfliktschlichter wirkt auf eine ausgewogene Gesprächsführung hin und überwacht die Einhaltung der getroffenen Vereinbarung zum Schadensausgleich.
Die Vorteile eines Täter-Opfer-Ausgleichs sind …
… für das Opfer: Es kann den Beschuldigten mit Hilfe eines neutralen Vermittlers unmittelbar mit den psychischen, physischen und materiellen Folgen der Straftat konfrontieren und Fragen und Erwartungen klären.
… für den Täter: Er kann dazu beitragen, den durch ihn entstandenen Schaden zu begrenzen und wiedergutzumachen und er hat die Gelegenheit, sich glaubhaft zu entschuldigen.
Ansprechpartner für den Täter-Opfer-Ausgleich sind ...
... bei erwachsenen Beschuldigten die Mediatoren des Sozialen Dienstes der Justiz, der bei jedem Landgericht in Sachsen eingerichtet ist.
- Sozialer Dienst der Justiz beim Landgericht Chemnitz
Annaberger Straße 79
09120 Chemnitz
Tel.: (0371) 4 53 37 00
- Sozialer Dienst der Justiz beim Landgericht Dresden
Lothringer Straße 1
01069 Dresden
Tel.: (0351) 4 46 45 50
- Sozialer Dienst der Justiz beim Landgericht Görlitz
Postplatz 18
02826 Görlitz
Tel.: (03581) 4 69 18 04
- Sozialer Dienst der Justiz beim Landgericht Leipzig
Kantstraße 14
04275 Leipzig
Tel.: (0341) 2 14 13 00
- Sozialer Dienst der Justiz beim Landgericht Zwickau
Platz der Deutschen Einheit 1
08056 Zwickau
Tel.: (0375) 5 09 21 05
Bei jugendlichen Beschuldigten sind zusätzlich auch die Jugendämter zuständig. Diese beauftragen in der Regel freie Träger mit der Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs. Die Anschriften der Freien Träger, die in Ihrer Region mit dem Täter-Opfer-Ausgleich befasst sind, erfahren Sie beim örtlichen Jugendamt (Jugendgerichtshilfe) oder beim Sozialen Dienst der Justiz.