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    Wir begrüßen Sie ganz herzlich auf der Internetseite der Justizvollzugsanstalt Chemnitz und danken Ihnen für Ihr Interesse am zentralen Frauenvollzug der Freistaaten Sachsen und Thüringen!

    Die Ursachen von Inhaftierung sind vielfältig. Das Spektrum reicht von der Sicherung des Strafverfahrens während des Vollzuges der Untersuchungshaft, über die Behandlungsbedürftigkeit der Ursachen kriminellen Verhaltens im Rahmen der Straf- und Jugendstrafhaft bis hin zur Erzwingung von Handlungen während des Vollzuges von Haftarten aufgrund anderer gesetzlicher Vorschriften. Die Justizvollzugsanstalt Chemnitz vollzieht für die Freistaaten Sachsen und Thüringen, mit Ausnahme der Abschiebehaft, alle Arten der Haft an Frauen, gleich welchen Alters, einschließlich der Maßregel der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung und darüber hinaus auch den Jugendarrest an weiblichen Jugendlichen und Heranwachsenden des Freistaates Sachsen.

    Damit betreut die Anstalt unterschiedlichste Personengruppen mit jeweils individuellen Bedürfnissen wie sonst keine andere sächsische Justizvollzugsanstalt. In der Justizvollzugsanstalt Chemnitz versucht deshalb ein interdisziplinäres Team mit frauenspezifischen Angeboten den Gründen der Inhaftierung individuell zu begegnen und möglichst allen Inhaftierten die Stärke und den Raum zu geben, zu einem straffreien Leben zu finden.

    Wir freuen uns, Ihnen unsere Arbeit im Vollzug auf diesem Weg vorstellen zu können!

    Aktuelle Informationen zur Besuchsdurchführung

    Ab dem 3. Februar 2023 gelten für den Besuch folgende Regelungen:

    In der JVA Chemnitz können maximal 3 Besucher gleichzeitig zum Besuch angemeldet werden. Minderjährige Kinder der besuchsdurchführenden Gefangenen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, werden nicht auf die maximale Besucheranzahl angerechnet. 

    Es besteht die Möglichkeit, Getränke und Snacks während der Besuchsdurchführung einzunehmen.

    Sie werden gebeten, den Anweisungen der Bediensteten Folge zu leisten, damit Ihnen eine ungestörte Besuchsdurchführung ermöglicht werden kann.

    Den inhaftierten Frauen steht weiterhin auch ein Skype Besuch zur Verfügung.

    Die Justizvollzugsanstalt Chemnitz weist folgende Belegungsfähigkeit auf,

      Kapazität
    geschlossener Vollzug 256
    offener Vollzug 75
    Mutter mit Kind 5
    Jugendarrest 15

    wobei folgende Gliederung der Unterbringungsbereiche vorgesehen ist:

    Gebäude 1

    Gebäude 1 © JVA Chemnitz

    Vollzug der Freiheitsstrafe einschließlich Ersatzfreiheitsstrafe und der Untersuchungshaft

    Gebäude 3

    Gebäude 3 © JVA Chemnitz

    Vollzug der Jugendstrafe, der Untersuchungshaft sowie der Freiheitsstrafe an jungen Erwachsenen; Unterbringung in der Sozialtherapeutischen Abteilung; Unterbringung suchtmittelabhängiger Gefangener in der Motivationsstation.

    Gebäude 12

    Gebäude 12 © JVA Chemnitz

    Vollzug von Freiheitsstrafe im offenen Vollzug an weiblichen und männlichen Gefangenen. Vollzug von Freiheitsstrafen im offenen Vollzug für inhaftierte Mütter mit Kindern sowie Jugendarrest an weiblichen Arrestanten

    Die Justizvollzugsanstalt Chemnitz gliederte sich bis zum Jahr 2010 in zwei Teilanstalten, die Bereiche Kaßberg und Reichenhainer Straße. Der Bereich Kaßberg wurde 1886 als königlich-sächsische Gefangenenanstalt errichtet. Sie bestand ursprünglich aus dem Rund- und Verwaltungsbau, Haus A und B und Teilen des Hauses C. Der Gebäudekomplex D-Haus entstand erst nach dem 2. Weltkrieg. Im Jahr 2010 wurde die Teilanstalt Kaßberg geschlossen.
    Die Justizvollzugsanstalt Chemnitz, Bereich Reichenhainer Straße, wurde ab 1969 in der zur damaligen Zeit üblichen Plattenbauweise errichtet und seither als Strafvollzugsanstalt genutzt. Insbesondere in der jüngeren Vergangenheit wurden umfangreiche Sanierungs- und Umbaumaßnahmen durchgeführt.

    Gebäude 3 © JVA Chemnitz

    Gebäude 3
    Im Jahre 2000 erfolgte der Umbau des Gebäudes 3 zum Frauenvollzug, welcher seit 2001, nach Schließung der Justizvollzugsanstalt Stollberg, dort vollzogen wird.

    Gebäude 4 und 6 © JVA Chemnitz

    Gebäude 4 und 6
    2002 wurden der Neubau des Gebäudes 4 und des Wirtschaftsgebäudes 6 übergeben.

    Gebäude 7 und 9 © JVA Chemnitz

    Gebäude 7 und 9
    In den Jahren 2004 bis 2006 erfolgte die Übergabe des Funktionsgebäudes 7, der Wäscherei Gebäude 9 und einer Lagerhalle sowie der Umbau des Hauses D.

    Gebäude 11 - Torwache © JVA Chemnitz

    Gebäude 11 Torwache
    Am 8. Dezember 2017 wurde die neue Torwache mit Besucherbereich in Betrieb genommen.

    Gebäude 12 © JVA Chemnitz

    Gebäude 12 Offener Vollzug
    Am 29. Juni 2018 wurde das neu errichtete Gebäude des offenen Vollzuges und das dazugehörige, aufwendig gestaltete Außengelände feierlich übergeben.

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    Transparenzhinweis:

    Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.
    Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung ist eine transparenzpflichtige Stelle.

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