Baugeschichte
Hier erhalten Sie Informationen zur Baugeschichte der JVA Görlitz.
1863 - 1865
Bau des Gerichtsgefängnisses auf dem nördlichen Teil des Postplatzes hinter dem neu errichteten Landgericht.
1905 - 1909
Erweiterung des Gefängnisses bis zu den Ausmaßen der Gegenwart.
Im Ergebnis des Anbaus an das Landgericht erfolgte die Erweiterung des Gerichtsgefängnisses in nördliche Richtung. An das bisherige, in rechtwinkliger Form bestehende Gebäude erfolgte der Anbau eines Kreuzbaus nach amerikanischem Vorbild.
Durch die Aufstockung der ehemaligen Schirrmeisterei sowie eines Zellentraktes im alten Gebäude, wurde ein zusätzlicher Arbeitsraum und Platz für einen Saal als Gefängniskirche gewonnen.
1918 - 1933
Modernisierung der elektrischen Anlage.
Einbau einer Zentralheizung.
Errichtung eines Fuhrparks und Ausrüstung mit Kraftfahrzeugen.
1967
Einbau der Sanitäranlagen in den Hafträumen.
Aus diesem Grund erfolgte die Unterbringung der männlichen Untersuchungsgefangenen im Objekt Rathausstraße (jetzt Jüdenstraße).
Diese Maßnahme wurde im Dezember 1967 abgeschlossen.
1993
Abriss des alten Heizhauses und Errichtung eines modernen Heizhauses.
1994
Übergabe des rekonstruierten Haftbereiches Flügel C.
1995
Am 9. Januar erfolgte die Inbetriebnahme der rekonstruierten und modernisierten Küche für die Gefangenenversorgung.
2000 - 2002
Abriss des ehemaligen Produktionsgebäudes und der darin befindlichen Garagen.
Übernahme der neu errichteten Garagen.
Errichtung eines modernen dreigeschossigen Torwachgebäudes mit Hauswerkstatträumen, Produktionsräumen, Besucherbereich und Gesprächsräumen.
Umbau des Verwaltungsbereiches in drei Bauabschnitten.
Erweiterung der Anstalt durch den Neubau des Sozialgebäudes auf dem Gelände des Hinterhauses Luisenstraße 6.
2003
Beginn der Sanierung des Haftbereiches Flügel B.
2004
Abschluss und Übergabe des Haftbereiches Flügel B.
Januar 2005 - März 2007
Große Baumaßnahme Sanierung Haftflügel A.
April 2006
Installation einer Solaranlage für die Warmwasserversorgung.
April 2007 - Juli 2008
Große Baumaßnahme Sanierung Haftflügel C.
Grundlagen und Verwirklichung
Mit Wirkung vom 01.06.2013 ist das Sächsische Strafvollzugsgesetz in Kraft getreten. Es regelt einen auf Behandlung und Resozialisierung abgestellten Strafvollzug, ohne berechtigte Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger aus den Augen zu verlieren.
Große Bedeutung für einen erfolgreichen Justizvollzug misst das neue Gesetz einer familienorientierten Ausrichtung des Strafvollzugs und allgemein allen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung positiver sozialer Bindungen der Gefangenen während der Haft bei.
Um dieser Ausrichtung gerecht zu werden, gründete sich im Mai 2013 die Landesarbeitsgruppe "Familienorientierte Vollzugsgestaltung". Ziel ist es, ein Konzept familienorientierter Angebote zu etablieren und dieses qualitativ, konzeptionell und einheitlich für die sächsischen Justizvollzugsanstalten weiterzuentwickeln.
Ihre Ansprechpartnerin für die Familienorientierung in der JVA Görlitz: Frau Linda Vogt.
Justizvollzugsanstalt Görlitz
Postplatz 18
02826 Görlitz Postanschrift:
Justizvollzugsanstalt Görlitz
Herr Heidicke
Postplatz 18
02826 Görlitz
Telefon: +49 3581 462-440
Telefax: +49 3581 462-417
E-Mail: SozD@jvagr.justiz.sachsen.de
Für die Freizeitgestaltung stehen folgende Bereiche zur Verfügung:
- Kunstgruppe
- Kraftsport
- Tischtennis
- Volleyball
- Badminton
- Ausleihe von Musikinstrumenten
- Nutzung der Anstaltsbücherei
Die Gefangenen haben darüber hinaus die Möglichkeit, an den von Bediensteten organisierten Sportgruppen teilzunehmen. Fußball, Schach und Tischtennis sind gemeinsame Freizeitbeschäftigungen.
Unsere Kunstgruppe unter Leitung von Herrn Stoykow nimmt regelmäßig an einer internationalen Gefängniskunstausstellung in Polen teil.
Die Gefangenen der Justizvollzugsanstalt Görlitz sind mehrfache Preisträger der internationalen Kunstaustellung in Sztum/Polen.
In den Gerichtsgebäuden in Bautzen und Görlitz wurden ebenfalls schon Kunstwerke präsentiert.
Transparenzhinweis
Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.
Die Justizvollzugsanstalt Görlitz ist eine transparenzpflichtige Stelle.