Aufgaben, Zuständigkeit
Aufgaben und Mitglieder
Die wichtigsten Aufgaben des Anstaltsbeirates sind:
- Anregungen und Verbesserungsvorschläge für die Gestaltung des Vollzuges
- Mitwirkung bei der Betreuung der Gefangenen und ihrer Eingliederung nach der Entlassung
- Förderung des Kontaktes zwischen Anstalt und Öffentlichkeit
Mitglieder des Beirates sind:
Vorsitzende des Beirates:
Frau Martina Weber
2. Beigeordnete des Landrates
Landratsamt Görlitz
Stellv. Vorsitzender des Beirates:
Mitglieder des Anstaltsbeirates:
Herr Enrico Michael
Verein für Straffälligenhilfe Görlitz e.V.
Herr Andreas Oyen
Justiziar des Bischöflichen Ordinariats Görlitz
Bistum Görlitz
Parlamentarische Beiratsmitglieder:
Frau Ines Kummer, MdL
Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Herr Sebastian Wippel, MdL
AfD - Fraktion
Arbeitstherapeutische Maßnahmen, Arbeitstraining, schulische und berufliche Qualifizierungsmaßnahmen und Arbeit dienen insbesondere dem Ziel, die Fähigkeit der Gefangenen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern. Sofern den Gefangenen Arbeit zugewiesen wird, soll diese möglichst deren Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen entsprechen.
In den Justizvollzugsanstalten werden daher Arbeitsbetriebe eingerichtet.
Diese Arbeitsbetriebe sollen betriebswirtschaftlich organisiert zur sinnvollen Beschäftigung der Gefangenen beitragen.
Die Leistungen und Erzeugnisse der Arbeitsbetriebe dienen einerseits zur Deckung des Bedarfs der Behörden, andererseits soll durch den Verkauf im freien Markt ein wirtschaftliches Ergebnis erreicht werden.
Eine Auswahl von Produkten, die in den sächsischen Justizvollzuganstalten hergestellt werden, sind im Onlineshop unter dem Link am Ende der Seite erhältlich:
Leiterin der Arbeits- und Wirtschaftsverwaltung
Besucheradresse:Justizvollzugsanstalt Görlitz
Postplatz 18
02826 Görlitz Postanschrift:
Justizvollzugsanstalt Görlitz
Frau Rötschke
Postplatz 18
02826 Görlitz
Telefon: +49 3581 462-420
Telefax: +49 3581 462-417
Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel).
Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
Die Untersuchungshaft dient dem Zweck, den Beschuldigten sicher unterzubringen, die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten, durch Abwehr einer Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr.
Gemäß der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über den Vollstreckungsplan für den Freistaat Sachsen ist die Justizvollzugsanstalt Görlitz für den Vollzug zuständig:
der Untersuchungshaft an männlichen erwachsenen Untersuchungsgefangenen für den Landgerichtsbezirk Görlitz,
der Untersuchungshaft an männlichen jugendlichen und heranwachsenden Untersuchungsgefangenen für die Amtsgerichtsbezirke Bautzen, Görlitz, Weißwasser und Zittau,
von Freiheitsstrafen an erwachsenen Männern für die Amtsgerichtsbezirke Görlitz, Weißwasser und Zittau bis einschließlich 2 Jahre,
von Ersatzfreiheitsstrafen an erwachsenen Männern für die Amtsgerichtsbezirke Görlitz, Weißwasser und Zittau,
von Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft für den Landgerichtsbezirk Görlitz.