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Aufgaben, Zuständigkeit

Aufgaben und Mitglieder

Der Anstaltsbeirat der Justizvollzugsanstalt Görlitz besteht aus der Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und fünf weiteren Mitgliedern. Zwei Beiratsmitglieder sind Abgeordnete des Sächsischen Landtages.

Die Mitglieder des Beirates wirken bei der Gestaltung des Vollzuges und bei der Betreuung der Gefangenen beratend mit (§ 107 Abs. 2 SächsStVollzG / § 87 SächsUHaftVollzG). Dabei unterstützen sie den Anstaltsleiter durch Anregungen und Vorschläge und helfen bei der Eingliederung der Gefangenen nach der Entlassung aus der Haft.

Die Mitglieder können namentlich Wünsche, Anregungen und Beanstandungen der Gefangenen entgegennehmen. Sie können sich über die Unterbringung, Beschäftigung, berufliche Bildung, Verpflegung, ärztliche Versorgung und Behandlung unterrichten lassen sowie die Anstalt und ihre Einrichtungen besichtigen.

Die Beiratsmitglieder können die Gefangenen bei Bedarf jederzeit sprechen und in ihren Hafträumen aufsuchen.

Dem Anstaltsbeirat der Justizvollzugsanstalt Görlitz gehören folgende Personen an:

Beiratsvorsitzende                 Frau Martina Weber

Stellv. Vorsitzender                Herr Enrico Michael

weitere Mitglieder                   Frau Anja Weigel
                                               Herr Benedikt M. Hummel
                                               Herr Andreas Oyen

Parlam. Mitglieder                  Herr Jens Hentschel-Thöricht, MdL (BSW)
                                               Herr Sebastian Wippel, MdL (AfD).

 

Arbeitstherapeutische Maßnahmen, Arbeitstraining, schulische und berufliche Qualifizierungsmaßnahmen und Arbeit dienen insbesondere dem Ziel, die Fähigkeit der Gefangenen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern. Sofern den Gefangenen Arbeit zugewiesen wird, soll diese möglichst deren Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen entsprechen.

In den Justizvollzugsanstalten werden daher Arbeitsbetriebe eingerichtet.
Diese Arbeitsbetriebe sollen betriebswirtschaftlich organisiert zur sinnvollen Beschäftigung der Gefangenen beitragen.

Die Leistungen und Erzeugnisse der Arbeitsbetriebe dienen einerseits zur Deckung des Bedarfs der Behörden, andererseits soll durch den Verkauf im freien Markt ein wirtschaftliches Ergebnis erreicht werden.

Eine Auswahl von Produkten, die in den sächsischen Justizvollzuganstalten hergestellt werden, sind im Onlineshop unter dem Link am Ende der Seite erhältlich:

Leiterin der Arbeits- und Wirtschaftsverwaltung

Besucheradresse:
Justizvollzugsanstalt Görlitz
Postplatz 18
02826 Görlitz
Postanschrift:
Justizvollzugsanstalt Görlitz
Frau Rötschke
Postplatz 18
02826 Görlitz

Telefon: +49 3581 462-420

Telefax: +49 3581 462-417

E-Mail: Wirtschaft@jvagr.justiz.sachsen.de

Unterstützt wird die Arbeit von ehrenamtlichen Mitarbeitern des Vereins für Straffälligenhilfe Görlitz e.V., Hotherstraße 31, 02826 Görlitz.
 
Sie können auch ehrenamtlich tätig werden. Informieren Sie sich bei den Vereinen und in der Justizvollzugsanstalt.

Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel).

Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.

Die Untersuchungshaft dient dem Zweck, den Beschuldigten sicher unterzubringen, die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten, durch Abwehr einer Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr.



Gemäß der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über den Vollstreckungsplan für den Freistaat Sachsen ist die Justizvollzugsanstalt Görlitz für den Vollzug zuständig:

der Untersuchungshaft an männlichen erwachsenen Untersuchungsgefangenen für den Landgerichtsbezirk Görlitz,

der Untersuchungshaft an männlichen jugendlichen und heranwachsenden Untersuchungsgefangenen für die Amtsgerichtsbezirke Bautzen, Görlitz, Weißwasser und Zittau,

von Freiheitsstrafen an erwachsenen Männern für die Amtsgerichtsbezirke Görlitz, Weißwasser und Zittau bis einschließlich 2 Jahre,

von Ersatzfreiheitsstrafen an erwachsenen Männern für die Amtsgerichtsbezirke Görlitz, Weißwasser und Zittau,

von Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft für den Landgerichtsbezirk Görlitz.

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