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Aufgaben, Zuständigkeit

Vollstreckungsplan

Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel).

Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.

Die Untersuchungshaft dient dem Zweck, den Beschuldigten sicher unterzubringen, die Durchführung eines geordneten Strafverfahrens zu gewährleisten, durch Abwehr einer Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr.



Gemäß der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über den Vollstreckungsplan für den Freistaat Sachsen ist die Justizvollzugsanstalt Görlitz für den Vollzug zuständig:

der Untersuchungshaft an männlichen erwachsenen Untersuchungsgefangenen für den Landgerichtsbezirk Görlitz,

der Untersuchungshaft an männlichen jugendlichen und heranwachsenden Untersuchungsgefangenen für die Amtsgerichtsbezirke Bautzen, Görlitz, Weißwasser und Zittau,

von Freiheitsstrafen an erwachsenen Männern für die Amtsgerichtsbezirke Görlitz, Weißwasser und Zittau bis einschließlich 2 Jahre,

von Ersatzfreiheitsstrafen an erwachsenen Männern für die Amtsgerichtsbezirke Görlitz, Weißwasser und Zittau,

von Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft für den Landgerichtsbezirk Görlitz.

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