Geldeinzahlung
Information zum bargeldlosen Zahlungsverkehr in der Justizvollzugsanstalt Görlitz (JVA)
In der JVA Görlitz ist nur bargeldloser Zahlungsverkehr über die Landesjustizkasse Chemnitz möglich.
Überweisungen
können ausschließlich an die Landesjustizkasse Chemnitz unter Angabe des Verwendungszweckes und der dafür notwendigen Daten gerichtet werden:
Empfänger: Landesjustizkasse Chemnitz
IBAN: DE56 8700 0000 0087 0015 00
BIC. MARKDEF 1870 (Bundesbank Chemnitz)
Verwendungszweck: 7092 0904 1191 und Name, Vorname, Geb.-Datum des
Gefangenen sowie eine konkrete Verwendung des Geldes und zwar:
- Bei Strafgefangenen: Sondereinkauf, Taschengeldersatz oder Radio/TV: Kauf und/oder technische Überprüfung der Geräte
- Bei Untersuchungsgefangenen: Eigengeld oder Sondereinkauf
Informationen über die Höhe maximal verfügbarer Beträge/Monat finden die Gefangenen in den Terminals auf den Stationen.
Ausgenommen von dieser Regelung (bargeldloser Zahlungsverkehr) sind Einzahlungen von Bargeld – einmalig und nur im ersten Haftmonat möglich – bis zu einer Höhe von 130,00 €, ggf. zuzüglich des Zugangseinkaufs (für Strafgefangene). Die Information über die aktuelle Höhe dieses Betrages erhalten Sie von der Ein-/Auszahlungsstelle direkt bei der Einzahlung (2026 ca. 100,00 €).
Die Einzahlungen von Bargeld können zu den Öffnungszeiten der Ein- und Auszahlungsstelle der JVA Görlitz getätigt werden:
Öffnungszeiten der Ein- und Auszahlungsstelle
Montag 09.00 – 11.00 Uhr
Dienstag 10.00 – 11.00 Uhr
Mittwoch 09:00 – 11.00 Uhr
13.00 – 14.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 11.00 Uhr
Die Bezahlung von Geldstrafen wird grundsätzlich von den Gerichtszahlstellen am Amtsgericht und am Landgericht entgegengenommen. Nur in Ausnahme (Absprache mit der JVA erforderlich) erfolgt eine Annahme der Gelder durch die JVA Görlitz.
Gelder aus Briefeinlagen werden dem Konto Ihrer Angehörigen gutgeschrieben, stehen ihnen aber nicht zur Verfügung.
Beachten Sie bitte, dass Überweisungen von Ihrem Kreditinstitut über die Landesjustizkasse auf das Konto Ihrer Angehörigen in der JVA bis zu zwei Wochen dauern können.