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    Baugeschichte

    Hier erhalten Sie Informationen zur Baugeschichte der JVA Görlitz.

    1863 - 1865
    Bau des Gerichtsgefängnisses auf dem nördlichen Teil des Postplatzes hinter dem neu errichteten Landgericht.

    1905 - 1909
    Erweiterung des Gefängnisses bis zu den Ausmaßen der Gegenwart.
    Im Ergebnis des Anbaus an das Landgericht erfolgte die Erweiterung des Gerichtsgefängnisses in nördliche Richtung. An das bisherige, in rechtwinkliger Form bestehende Gebäude erfolgte der Anbau eines Kreuzbaus nach amerikanischem Vorbild.
    Durch die Aufstockung der ehemaligen Schirrmeisterei sowie eines Zellentraktes im alten Gebäude, wurde ein zusätzlicher Arbeitsraum und Platz für einen Saal als Gefängniskirche gewonnen.

    1918 - 1933
    Modernisierung der elektrischen Anlage.
    Einbau einer Zentralheizung.
    Errichtung eines Fuhrparks und Ausrüstung mit Kraftfahrzeugen.

    1967
    Einbau der Sanitäranlagen in den Hafträumen.
    Aus diesem Grund erfolgte die Unterbringung der männlichen Untersuchungsgefangenen im Objekt Rathausstraße (jetzt Jüdenstraße).
    Diese Maßnahme wurde im Dezember 1967 abgeschlossen.

    1993
    Abriss des alten Heizhauses und Errichtung eines modernen Heizhauses.

    1994
    Übergabe des rekonstruierten Haftbereiches Flügel C.

    1995
    Am 9. Januar erfolgte die Inbetriebnahme der rekonstruierten und modernisierten Küche für die Gefangenenversorgung.

    2000 - 2002
    Abriss des ehemaligen Produktionsgebäudes und der darin befindlichen Garagen.
    Übernahme der neu errichteten Garagen.
    Errichtung eines modernen dreigeschossigen Torwachgebäudes mit Hauswerkstatträumen, Produktionsräumen, Besucherbereich und Gesprächsräumen.
    Umbau des Verwaltungsbereiches in drei Bauabschnitten.
    Erweiterung der Anstalt durch den Neubau des Sozialgebäudes auf dem Gelände des Hinterhauses Luisenstraße 6. 

    2003
    Beginn der Sanierung des Haftbereiches Flügel B.

    2004
    Abschluss und Übergabe des Haftbereiches Flügel B.

    Januar 2005 - März 2007
    Große Baumaßnahme Sanierung Haftflügel A.

    April 2006
    Installation einer Solaranlage für die Warmwasserversorgung.

    April 2007 - Juli 2008
    Große Baumaßnahme Sanierung Haftflügel C.

    Grundlagen und Verwirklichung

    Mit Wirkung vom 01.06.2013 ist das Sächsische Strafvollzugsgesetz in Kraft getreten. Es regelt einen auf Behandlung und Resozialisierung abgestellten Strafvollzug, ohne berechtigte Sicherheitsinteressen der Bürgerinnen und Bürger aus den Augen zu verlieren.

    Große Bedeutung für einen erfolgreichen Justizvollzug misst das neue Gesetz einer familienorientierten Ausrichtung des Strafvollzugs und allgemein allen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung positiver sozialer Bindungen der Gefangenen während der Haft bei.

    Um dieser Ausrichtung gerecht zu werden, gründete sich im Mai 2013 die Landesarbeitsgruppe "Familienorientierte Vollzugsgestaltung". Ziel ist es, ein Konzept familienorientierter Angebote zu etablieren und dieses qualitativ, konzeptionell und einheitlich für die sächsischen Justizvollzugsanstalten weiterzuentwickeln.

    Ihre Ansprechpartnerin für die Familienorientierung in der JVA Görlitz: Frau Linda Vogt.

    Besucheradresse:
    Justizvollzugsanstalt Görlitz
    Postplatz 18
    02826 Görlitz
    Postanschrift:
    Justizvollzugsanstalt Görlitz
    Frau Linda Vogt
    Postplatz 18
    02826 Görlitz

    Telefon: +49 3581 462-440

    Telefax: +49 3581 462-417

    E-Mail: linda.vogt@jvagr.justiz.sachsen.de

    Arbeitstherapeutische Maßnahmen, Arbeitstraining, schulische und berufliche Qualifizierungsmaßnahmen und Arbeit dienen insbesondere dem Ziel, die Fähigkeit der Gefangenen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern. Sofern den Gefangenen Arbeit zugewiesen wird, soll diese möglichst deren Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen entsprechen.

    In den Justizvollzugsanstalten werden daher Arbeitsbetriebe eingerichtet.
    Diese Arbeitsbetriebe sollen betriebswirtschaftlich organisiert zur sinnvollen Beschäftigung der Gefangenen beitragen.

    Die Leistungen und Erzeugnisse der Arbeitsbetriebe dienen einerseits zur Deckung des Bedarfs der Behörden, andererseits soll durch den Verkauf im freien Markt ein wirtschaftliches Ergebnis erreicht werden.

    Eine Auswahl von Produkten, die in den sächsischen Justizvollzuganstalten hergestellt werden, sind im Onlineshop unter dem Link am Ende der Seite erhältlich:

    Leiterin der Arbeits- und Wirtschaftsverwaltung

    Frau Diana Freitag

    Besucheradresse:
    Justizvollzugsanstalt Görlitz
    Postplatz 18
    02826 Görlitz
    Postanschrift:
    Justizvollzugsanstalt Görlitz
    Frau Diana Freitag
    Postplatz 18
    02826 Görlitz

    Telefon: +49 3581 462-420

    Telefax: +49 3581 462-417

    E-Mail: diana.freitag@jvagr.justiz.sachsen.de

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Arbeitsbetriebe

    AGB

    Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Arbeitsbetriebe der JVA Görlitz finden sie hier.

    Die beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen werden von externen Bildungsträgern durchgeführt und aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Landeskofinanzierungsmitteln des Freistaates Sachsen finanziert.

    In der Justizvollzugsanstalt Görlitz besteht für 20 Strafgefangene die Möglichkeit an einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme eines externen Bildungsträgers teilzunehmen. Hierbei handelt es sich um eine »Modulare Weiterbildung im Berufsfeld Metall und Elektrotechnik«.

    Nach erfolgreicher Absolvierung des Grundkurses in den zwei Berufsfeldern besteht die Möglichkeit nach dem sächsischen Qualifizierungspass Modulprüfungen vor der Industrie- und Handelskammer abzulegen bis hin zur Facharbeiterprüfung.

    Ein weiteres Projekt durch einen externen Bildungsträger zielt auf die erfolgreiche Wiedereingliederung der Strafgefangenen in den ersten Arbeitsmarkt.

    Durch die Vermittlung von sozialpädagogischen Inhalten sollen die Gefangenen lernen, den Anforderungen des Alltags außerhalb
    des Strafvollzuges gerecht zu werden und diesen selbst zu strukturieren.

    Für die Freizeitgestaltung stehen folgende Bereiche zur Verfügung:

    • Kunstgruppe
    • Kraftsport
    • Tischtennis
    • Volleyball
    • Badminton
    • Ausleihe von Musikinstrumenten
    • Nutzung der Anstaltsbücherei

    Die Gefangenen haben darüber hinaus die Möglichkeit, an den von Bediensteten organisierten Sportgruppen teilzunehmen. Fußball, Schach und Tischtennis sind gemeinsame Freizeitbeschäftigungen.

    Unsere Kunstgruppe unter Leitung von Herrn Stoykow nimmt regelmäßig an einer internationalen Gefängniskunstausstellung in Polen teil.
    Die Gefangenen der Justizvollzugsanstalt Görlitz sind mehrfache Preisträger der internationalen Kunstaustellung in Sztum/Polen.

    In den Gerichtsgebäuden in Bautzen und Görlitz wurden ebenfalls schon Kunstwerke präsentiert.  

    Aufgaben und Mitglieder

    Die wichtigsten Aufgaben des Anstaltsbeirates sind:

    • Anregungen und Verbesserungsvorschläge für die Gestaltung des Vollzuges
    • Mitwirkung bei der Betreuung der Gefangenen und ihrer Eingliederung nach der Entlassung
    • Förderung des Kontaktes zwischen Anstalt und Öffentlichkeit


    Mitglieder des Beirates sind:

    Vorsitzende des Beirates:
    Frau Martina Weber
    2. Beigeordnete des Landrates
    Landratsamt Görlitz

    Stellv. Vorsitzender des Beirates:
    Herr Christoph Duscha
    Stellv. Kanzler der
    Hochschule Zittau - Görlitz


    Mitglieder des Anstaltsbeirates:
    Herr Dr. Klaus Sommerkorn
    Ruheständler

    Herr Enrico Michael
    Verein für Straffälligenhilfe Görlitz e.V.

    Herr Andreas Oyen
    Justiziar des Bischöflichen Ordinariats Görlitz
    Bistum Görlitz


    Parlamentarische Beiratsmitglieder:
    Frau Ines Kummer, MdL
    Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN

    Herr Sebastian Wippel, MdL
    AfD - Fraktion

    Ehrenamtliche Mitarbeit

    Unterstützt wird die Arbeit von ehrenamtlichen Mitarbeitern des Vereins für Straffälligenhilfe Görlitz e.V., Hotherstraße 31, 02826 Görlitz.
     
    Sie können auch ehrenamtlich tätig werden. Informieren Sie sich bei den Vereinen und in der Justizvollzugsanstalt.

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    Transparenzhinweis

    Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.

    Die Justizvollzugsanstalt Görlitz ist eine transparenzpflichtige Stelle.

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