In einer Justizvollzugsanstalt werden doch nur Menschen weggesperrt, die gegen das Gesetz verstoßen haben? – Nicht wirklich: Mit dem Tag der Öffentlichkeit ermöglichen wir Interessierten Einblicke und Informationen über die Vielschichtigkeit der Justizvollzugsanstalt Torgau. Verschaffen Sie sich einen Eindruck von der „kleinen Stadt“ hinter den Mauern und erfahren Sie Spannendes aus dem vollzuglichen Alltag der Gefangenen.
Nach den Führungen durch die Justizvollzugsanstalt Torgau besteht die Möglichkeit, die dort hergestellten Produkte zu besichtigen und zu erwerben.
Für das leibliche Wohl unserer Besucher*innen ist ebenfalls gesorgt.
Für folgende Gruppen können Sie sich anmelden:
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Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Mitarbeit in unserer Behörde. Derzeit sind leider keine weiteren Stellen vakant. Wir würden uns jedoch sehr freuen, wenn Sie regelmäßig bei uns vorbeischauen oder unsere Karriereseite besuchen. Es kann jederzeit zu neuen Möglichkeiten kommen, und vielleicht ist ja bald eine Position dabei, die Ihren Vorstellungen entspricht. Wir freuen uns darauf, Sie möglicherweise in der Zukunft in unserem Team willkommen zu heißen!
Die Geschichte der heutigen Justizvollzugsanstalt Torgau ist eng mit der wechselvollen Nutzung und Entwicklung des historischen Fort Zinna verbunden. Ursprünglich wurde das Fort Zinna im Kontext militärischer Befestigungsanlagen geplant und gebaut, später diente es verschiedenen Zwecken im Rahmen des Strafvollzugs und der politischen Geschichte Deutschlands.
1810 – Planung der Befestigung der Stadt Torgau
Auf Befehl Napoleons I. wurde die Befestigung der Stadt Torgau geplant. Ziel war es, die strategische Bedeutung der Stadt im Zuge der napoleonischen Kriege zu sichern und die Verteidigungslinien zu stärken.
1811 – Errichtung des Fort Zinna
Im Zuge dieser Befestigungsmaßnahmen wurde das Fort Zinna als Teil der Gesamtbefestigung der Stadt gebaut. Es sollte die Verteidigungslinien schützen und die militärische Präsenz in der Region sichern.
1890 – Nutzung als Haftstätte für Militärstrafhaft
Ab Ende des 19. Jahrhunderts wurde das Fort Zinna als Haftstätte genutzt, in der Militärangehörige für ihre Vergehen in Militärstrafhaft genommen wurden. Es war somit Teil des militärischen Justizsystems.
1938 – Errichtung des Kreuzbaus
Im Jahr 1938 wurde auf dem Gelände des Fort Zinna ein Kreuzbau errichtet, der Platz für etwa 1500 Gefangene bot. Damit wurde die Nutzung als Strafanstalt weiter ausgebaut.
1943 – Verlagerung des Reichskriegsgerichts und Gräueltaten
Im Jahr 1943 wurde das Reichskriegsgericht nach Torgau verlegt. Das Fort Zinna wurde in dieser Zeit Schauplatz schwerster Menschenrechtsverletzungen: Militärangehörige wurden gefoltert, zahlreiche Inhaftierte im Wallgraben der Anlage erschossen. Diese dunkle Phase ist geprägt von Kriegsverbrechen und Verfolgung im Nationalsozialismus.
1945 – Sowjetisches Speziallager
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Fort Zinna 1945 in den Besitz der Sowjetischen Besatzungsmacht übergeben und als Speziallager genutzt. Hier wurden Menschen interniert, die im Zuge der politischen Verfolgung in der sowjetischen Besatzungszone inhaftiert wurden.
1949 – Übergabe an die deutschen Justizbehörden
Im Jahr 1949 wurde das Gelände an die deutschen Justizbehörden übergeben. Damit begann die Nutzung als Justizvollzugsanstalt im heutigen Sinne.
1950 – Eröffnung als Strafvollzugseinrichtung
Ab 1950 wurde das Fort Zinna offiziell als Strafvollzugsanstalt des damaligen DDR-Staats in Betrieb genommen. Es diente der Inhaftierung und Resozialisierung von Straftätern.
1990 – Übergang zur Justizvollzugsanstalt des Freistaates Sachsen
Mit der deutschen Wiedervereinigung und dem Übergang der Zuständigkeit für den Strafvollzug an den Freistaat Sachsen wurde das Fort Zinna 1990 in eine moderne Justizvollzugsanstalt umgewandelt. Seitdem ist es Teil des sächsischen Justizvollzugssystems und erfüllt die Aufgaben der Resozialisierung und Sicherung.
Das Fort Zinna in Torgau ist ein historisch bedeutsames Bauwerk, das im Laufe seiner mehr als 200-jährigen Geschichte vielfältige Funktionen erfüllte – von militärischer Befestigung über Haftstätte im Nationalsozialismus bis hin zur modernen Justizvollzugsanstalt. Es steht heute für die Verbindung von Geschichte, Erinnerungskultur und moderner Strafvollzugspolitik.
Haben Sie Interesse, sich mit Kriminalität, Psychodiagnostik, Prognose und Behandlung von Straftätern zu beschäftigen? Dann sollten Sie sich für ein vielschichtiges und lehrreiches Praktikum in unserer Justizvollzugsanstalt bewerben.
Voraussetzungen:
- Bachelorabschluss in Psychologie und aktuell im Masterstudium der Psychologie
- Praktikumsdauer mindestens 6 Wochen mit mind. 6 h wochentäglicher Arbeitszeit in Gleitzeit
- Führungszeugnis ohne Eintragungen
Wir bieten:
- Teilnahme an kriminaltherapeutischen Behandlungsangeboten für Inhaftierte
- Praktische Erfahrungen in forensischer Diagnostik
- Einblicke in die Krisenintervention, Suizidprophylaxe und Behandlung klinischer Störungsbilder
- Arbeit im multiprofessionellen Team
Wir erwarten:
- Interesse am forensischen Tätigkeitsfeld
- Teamfähigkeit
- hohes Verantwortungsbewusstsein
- Selbstsicheres Auftreten
- Kommunikationsfähigkeit
Sie sollten in einem Anschreiben darstellen, warum Sie ein Praktikum bei uns interessiert und welche Erfahrungen Sie eventuell schon mitbringen. Bitte fügen Sie Ihr Bachelorzeugnis und einen kurzen Lebenslauf an und teilen Sie den möglichen Zeitraum des Praktikums mit. Als Ansprechpartner stehen Ihnen Frau Herrmann und Herr Haupt zur Verfügung.
Kontakt: poststelle@jvato.justiz.sachsen.de
Wir bitten um Verständnis, dass sich die Ermöglichung eines Praktikums an den organisatorischen und personellen Kapazitäten orientieren und ggfls. nicht jeder Anfrage / Bewerbung entsprochen werden kann.
Wir freuen uns auf Sie und setzen uns mit Ihnen in Verbindung!
Väter-Kind-Projekt
Seit 2013 findet im Abstand von 6 Wochen samstags der Vater-Kind-Tag in der JVA- Torgau statt. In Zusammenarbeit mit der Kunsttherapie, dem psychologischen Dienst und dem allgemeinen Vollzugsdienst haben dort bis zu 5 Inhaftierte der gleichnamigen Projektgruppe die Möglichkeit, zusätzlich zum regulären
Besuchskontingent, einen Nachmittag mit ihren Kindern und deren Begleitpersonen zu verbringen. Diese Nachmittage werden zum Einen in der projektbezogenen Kunsttherapiegruppe und zum Anderen in den Gruppengesprächen mit dem psychologischen Dienst und dem allgemeinen Vollzugsdienst im 14-tägigen Wechsel vor- und nachbereitet. Die Inhaftierten bereiten selbstfinanzierte Speisen und Getränke für den Nachmittag eigenständig vor. An den Nachmittagen gibt es für die Väter mit ihren Kindern eine Vielzahl von verschiedenen Möglichkeiten, sich miteinander intensiv zu beschäftigen. Die „Kuschel- und Tobeecke“,
Kinderschminken, Basteltisch, Malecke und das Spielen von Gesellschaftsspielen sind da nur einzelne Beispiele. Die Teilnehmer haben jedoch auch die Möglichkeit, mit den Veranstaltern ins Gespräch zu kommen und dort Antworten auf ihre Fragen zu ihren Sorgen, Ängsten und Nöten zu bekommen . An den Vater-Kind-Nachmittagen besteht zudem für die Angehörigen die Möglichkeit, mit ihren Digitalkameras Erinnerungsfotos zu machen. Die Vater-Kind-Tage sind eine willkommene und gern angenommene Abwechslung zum Haftalltag. Es ist eine Möglichkeit, trotz der Inhaftierung und der damit verbundenen Trennung von der Familie die Beziehung sowie den wichtigen persönlichen Umgang mit den leiblichen oder angenommenen Kindern zu pflegen und zu intensivieren, um nach der Haft ein festes und strukturiertes Familiengefüge zu haben und in Zukunft einstraffreies Leben führen zu können.
Th.Wilhelm
AVD und Mitglied der Landesarbeitsgruppe „Familienorientierter Strafvollzug
Sachsen“
- 8. Vater-Kind-Tag (*.pdf, 15,31 KB)
- 9. Vater-Kind-Tag (*.pdf, 15,53 KB)
- 11. Vater-Kind-Tag (*.pdf, 15,25 KB)
- 12. Vater-Kind_Tag (*.pdf, 14,77 KB)
- Offener_Brief (*.pdf, 9,24 KB)
- Offener Brief eines Vaters (*.pdf, 39,02 KB)
- Weihnachtsfeier (*.pdf, 34,72 KB)
- Umfrageergebnisse (*.pdf, 15,31 KB)
TREFFPUNKT e.V.
Zudem existiert ein Online - Informations- und Beratungsangebot für Kinder und Jugendlichen des TREFFPUNKT e.V. Diese Internetseite möchte vor allem Kindern und Jugendlichen helfen, besser mit der für sie schwierigen Situation umgehen zu könne
Informationen für Kinder
Für die Kleinen haben wir unter dem nachfolgenden Link ein paar Informationen zu Corona eingestellt. Viel Spaß beim Lesen.
Zu Besuch im Gefängnis
Wenn Kinder ihre Väter oder Mütter erstmal im Gefängnis besuchen, betreten sie einen ihnen fremden Ort, der viele Fragen aufkommen lässt. Um Kindern eine ungefähre Vorstellung zu vermitteln, wie ein Besuch im Gefängnis abläuft bzw.der inhaftierte Elternteil dort den Tag zubringt, hat der Deutsche Caritasverband e.V. via Internet Informationen zusammengestellt, die Kindern eine Unterstützung sein sollen, sich in dieser "Welt" besser zu orientieren.
- Langzeitbesuche (*.pdf, 0,11 MB) Handreichung für Angehörige und Gefangene über mehrstündige, unbeaufsichtigte Besuche
- Besuch im Gefängnis
Kinder brauchen eine Lobby
Ziel ist es, den Vollzug in der JVA Torgau künftig noch familienorientierter auszugestalten und bereits vorhandene Angebote zielgerichtet weiterzuentwickeln.
Hierzu zählen u.a.
- regelmäßige Familiennachmittage,
- der Ausbau des sog. "Vater-Kind-Tages" sowie
- der Aufbau weiterer väterorientierter Gruppenmaßnahmen,
- Gruppenausführungen der Gefangenen mit ihren Kindern und Angehörigen,
- Gewährung erweiterte Besuchskontingente in kindgerecht gestalteten Besuchsräumen
Im Zusammenarbeit mit den Ansprechpartnern der Jugendämter sowie sonstiger externer Partner sollen bedarfsgerechte Beratungen ermöglicht werden.
Es wird zudem angestrebt, den Elternkurs "Starke Eltern - starke Kinder" des Deutschen Kinderschutzbundes e.V. zu etablieren.
Denn klar ist: Je stärker die Eltern sind, desto behüteter wachsen die Kinder auf!
Transparenzhinweis
Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt.
Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen. Die JVA Torgau ist eine transparenzpflichtige Stelle.