Hauptinhalt

Arbeit für Gefangene

Ausbildung, Weiterbildung, arbeitstherapeutische Beschäftigung und Arbeit dienen insbesondere dem Ziel, die Fähigkeit der Gefangenen zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Entlassung zu vermitteln, zu erhalten oder zu fördern. Sofern den Gefangenen Arbeit zugewiesen wird, soll diese möglichst deren Fähigkeiten, Fertigkeiten und Neigungen entsprechen.

In den Justizvollzugsanstalten werden daher Arbeitsbetriebe eingerichtet.
Diese Arbeitsbetriebe sollen betriebswirtschaftlich organisiert zur sinnvollen Beschäftigung der Gefangenen beitragen.

Die Leistungen und Erzeugnisse der Arbeitsbetriebe dienen einerseits zur Deckung des Bedarfs der Behörden, andererseits soll durch den Verkauf im freien Markt ein wirtschaftliches Ergebnis erreicht werden.

Eine Auswahl von Produkten, die in den sächsischen Justizvollzugsanstalten hergestellt werden, ist im Onlineshop erhältlich.

Ansprechpartner

Herr Guhlmann

Postanschrift:
Schillerstrasse 02
08056 Zwickau

Telefon: +49 375 27231-121

Telefax: +49 375 2723-103

E-Mail: poststelle-p@jvaz.justiz.sachsen.de

zurück zum Seitenanfang