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Hinweise zum Elektronischen Rechtsverkehr

In Rechtssachen ist eine elektronische Kommunikation nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach möglich. Beachten Sie hierfür bitte die Vorgaben des Elektronischen Rechtsverkehrs.

Inhaber eines besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) können Schriftsätze auch über dieses einreichen.

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