02.09.1977
Schlüsselübergabe der StVE Zeithain durch den Leiter der Abteilung Strafvollzug des Ministeriums des Innern der ehemaligen DDR an den Leiter der StVE.
Schlüsselübergabe der StVE Zeithain durch den Leiter der Abteilung Strafvollzug des Ministeriums des Innern der ehemaligen DDR an den Leiter der StVE.
Umzug von der StVE Riesa, Strehlaer Straße zur StVE Zeithain mit ca. 600 Strafgefangenen und allem Inventar - Vollzug von kurzen Freiheitsstrafen an männlichen Gefangenen ohne Vorstrafen oder mit Vorstrafen wegen leichterer Gesetzesverstöße - zur Arbeit überwiegend in den umliegenden Betrieben im Schichtsystem im Stabwalzwerk Riesa, im Rohrwerk Zeithain, sowie bei der Deutschen Reichsbahn im Gleisbau - weiterer Einsatzort war unter anderem auch das Oberbauwerk Wülknitz mit seiner Gleisjochmontage bzw. -demontage.
verschiedene Proteste von Gefangenen zur Durchsetzung von Amnestieforderungen und Verbesserung der Haftbedingungen. Diese nahmen aber alle einen friedlichen Verlauf.
Wiedervereinigug Deutschlands; Umbenennung der Strafvollzugseinrichtung in Justizvollzugsanstalt und Übernahme durch das Sächsische Staatsministerium der Justiz - Weitervollzug von kurzen Freiheitsstrafen. Der Gefangenenbestand sank im Jahr 1991 zeitweise bis auf 14 Gefangene - Verringerung des Personalbestandes bedingt durch niedrige Belegung, Ruhestandsregelungen, Entlassungen ehemaliger Strafvollzugsangehöriger der DDR aufgrund fehlender Eignung.
Erstmals werden fünf Jugendstrafgefangene und fünf Jugendarrestanten aufgenommen. Somit ist die JVA Zeithain die erste und einzige Jugendstrafanstalt im sächsischen Strafvollzug.
Das Gelände und die Gebäude der JVA Zeithain wurden durch den Freistaat Sachsen erworben. Bis dahin gehörte alles zum Eigentum des Stab- und Walzwerkes Riesa. Es begannen erste Baumaßnahmen, wie z.B. die Errichtung des Sicherheitszaunes. Erste Bildungsangebote für die Jugendstrafgefangenen wurden im Hafthaus A/B und in der Werkhalle 1 eingerichtet. Die erste größere Personalneueinstellung (Seiteneinsteiger) wurde vorgenommen.
Umbau des Hafthauses A/B: Die großen Hafträume wurden zu Hafträumen für 2-er und 3-er Belegung umgebaut; die gesamte Installation wurde erneuert, einschließlich neuer Fenster und Türen.
Neubau der Heizung und Heißwasseranlage. Beginn des Neubaus des Schulgebäudes und des Unterkunftsgebäudes für den offenen Vollzug und Jugendarrest. Sanierung des Sportplatzes.
Übergabe der Werkhalle 2 mit den Bereichen des Berufsfortbildungswerkes (bfw) Garten- und Landschaftsbau und Kraftfahrzeugtechnik sowie den Eigenbetrieben der Justizvollzugsanstalt, Unternehmerbetrieb und Hauswerkstatt. Einrichtung eines kunsttherapeutischen Angebotes für Jugendstrafgefangene durch eine Kunsttherapeutin.
Erster Spatenstich für die Einrichtung eines neuen Haftgebäudes (Haus C) mit 198 Plätzen (bisherige Kapazität ca. 210 Plätze - neue Kapazität ca. 400 Plätze) - Einrichtung und Eröffnung der sozialtherapeutischen Abteilung im Hafthaus.
Übergabe des neuen Haftgebäudes. Zur Absicherung der sich nahezu verdoppelten Aufgaben für den allgemeinen Vollzugsdienst wurden 79 neue Bedienstete eingestellt. Weitere zusätzliche Aufgaben mussten auch durch alle anderen Bereiche gelöst werden.
Übergabe der Arbeitshalle 3 für die Erweiterung von Ausbildungsangeboten des Berufsfortbildungswerkes.
Übergabe der neuen Sporthalle an die JVA zur Verbesserung des sportlichen Angebotes für die Jugendstrafgefangenen und Bediensteten.
Übergabe des Personensicherungssystems zur Erhöhung der Sicherheit für in der JVA tätige Mitarbeiter/innen.
Änderung der Zuständigkeit der Strafvollstreckung vom Jugendvollzug zum Erwachsenenvollzug - Beginn der Verschubung von Jugendstrafgefangenen in die neu errichtete Jugendstrafvollzugsanstalt Regis-Breitingen.
Das Beschäftigungsangebot für die Strafgefangenen wurde durch die Gründung eines Kunstarbeitsbetriebes ausgeweitet.
Erweiterung bzw. Ausbau des therapeutischen Angebots im Bereich Kunst durch bauliche Fertigstellung des Kreativzentrums.
Die Sächsische Staatsregierung verabschiedet für den Freistaat ein weitreichendes Standortkonzept und gestaltet die Behördenstruktur in Sachsen neu. Auf Grund prognostizierter sinkender Bevölkerungszahlen, rückläufiger Steuereinnahmen und eines zunehmenden Wettbewerbs mit der freien Wirtschaft, soll eine effiziente und moderne Behördenstruktur geschaffen werden. Im Zuge dessen soll 2016 eine neue große gemeinsame JVA der Länder Sachsen und Thüringen in Zwickau-Marienthal eröffnet werden und die JVA Zeithain (gemeinsam mit der JVA Zwickau) nach Eröffnung der neu errichteten JVA geschlossen werden.
In der JVA Zeithain wird der erste Handyspürhund Deutschlands zum Aufspüren illegal eingebrachter Mobiltelefone eingesetzt. Neben der modularen Ausbildung des Bildungsträgers BFW wird erstmalig ein Ausbildungsangebot zum Baugeräteführer (Gabelstapler, Minibagger, Radlader, Hubarbeitsbühne, Kettensäge/Freischneider; Grundlagenvermittlung in der Vermessung und der Elektrotechnik der Baugeräte) angeboten, welches die Chancen der Strafgefangenen auf dem Arbeitsmarkt und somit für die Wiedereingliederung in die Gesellschaft erhöht.
Erhöhung der Sicherheit der Anstalt durch eine bauliche und technische Optimierung der Außensicherung Aufnahme einer Gartentherapie in das Programm der therapeutischen Behandlungsmaßnahmen der Anstalt Eröffnung einer suchttherapeutischen Station mit Schwerpunkt auf Crystal-Abhängigkeit Einführung tiertherapeutischer Inhalte im Bereich des offenen Vollzuges
Aufnahme einer Schneckenzucht in das gesamttherapeutische Behandlungsangebot für Strafgefangene Die JVA Zeithain wird auf Initiative der evangelischen Anstaltsseelsorge Pilgerstätte, ein Ort der Begegnung und des Austausches der Öffentlichkeit mit Strafgefangenen.
Gedenkveranstaltung mit Staatsminister der Justiz Sebastian Gemkow zum 40 jährigen Bestehen der JVA Zeithain.
Der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen Herr Michael Kretschmer und der Sächsische Staatsminister der Justiz Herr Sebastian Gemkow besuchen gemeinsam die JVA Zeithain und verkünden einen Beschluss der Landesregierung: "Die JVA Zeithain bleibt bis mindestens 2026 in Betrieb!" Die Sächsische Staatsregierung reagiert damit auf die anhaltend hohen Belegungszahlen in den Justizvollzugsanstalten. Laut einem Regierungsbeschluss im Januar 2011 sollte die hiesige JVA im Rahmen der Umsetzung des Standortkonzeptes im Jahr 2016 geschlossen werden.
Das Corona Virus sorgt auch in Sachsens Justizvollzugsanstalten für erhebliche Einschränkungen und für zahlreiche neue Bestimmungen und Vorgaben. Um ein Übergreifen des Virus in die Justizvollzugsanstalten zu verhindern, wurde u.a. der Besuch der Gefangenen vollständig bis Ende Mai ausgesetzt. Alternativ dazu wurde die Kontaktmöglichkeit zu den Angehörigen der Gefangenen via SKYPE erweitert. Lockerungen für Gefangenen des geschlossenen Vollzuges wurden weitestgehend ausgesetzt. Insassen, die ausschließlich eine Ersatzfreiheitsstrafe verbüßten, erhielten mit sofortiger Wirkung eine Strafunterbrechung. Sport- und Freizeitmaßnahmen mussten in der Anstalt für die Insassen begrenzt werden, sodass diese nur noch getrennt nach Unterbringungsbereichen durchgeführt wurden. Angebote externer Bildungsträger und Institutionen mussten beschränkt oder ausgesetzt werden. Für den Fall, dass ein Infektions- (verdachts-)fall in der Anstalt auftreten sollte, wurde im Innenbereich der JVA und im offenen Vollzug je eine Isolierstation eingerichtet. Jegliche Baumaßnahmen mussten innerhalb der Anstalt weitestgehend eingestellt werden. Die Einhaltung der Hygieneschutzmaßnahmen, mit Abstand halten, Mund- und Nasenbedeckung und Desinfektion, genießt höchste Priorität.
Die Staatsregierung hat die Corona-Schutz-Verordnung zum 1. März 2023 aufgehoben. Seit dem 3. Februar 2023 gelten in Sachsen keine landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen und keine Isolationspflichten für Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind. Darüber hinaus entfallen ab dem 8. April 2023 sämtliche Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz. Daraus erschließt sich für den Justizvollzug, dass ausgesetzte bzw. eingeschränkte Maßnahmen im Baubereich sowie Besuchs-, Arbeits-, Behandlungs- und Freizeitangebote für Inhaftierte wieder vollumfänglich durchgeführt werden können.