Strafe ist kein Selbstzweck. Die gesellschaftlichen und individuellen Ursachen, weshalb Menschen Straftaten begehen, sind äußerst komplex und vielfältig. In der Justizvollzugsanstalt Zeithain wird versucht, diesen Ursachen mit einem möglichst ganzheitlichen Ansatz zu begegnen und jedem Inhaftierten den Raum und die Stärkung zu geben, zu einem nicht schädigenden Umgang mit seinen Mitmenschen und sich selbst zu finden.
Pilgerweg trifft Strafvollzug
„Herzlich Willkommen in der Pilgeroase JVA Zeithain“ – so ist es auf blauem Grund über der gelben Muschel auf den Schildern am Weg und am Eingang der JVA Zeithain zu lesen.
Im Juni 2015 wurde diese Pilgerraststätte im Garten des offenen Vollzuges der JVA Zeithain mit einem Gottesdienst eröffnet und im November 2017 wurde nach einem Gottesdienst mit der Pflanzung eines Apfelbaumes der erste Spatenstich für den Begegnungsgarten dort getan.
Nach der Aufhebung der Corona-Maßnahmen können pilgernde Menschen hier nun wieder Rast machen, sich von den Männern, die im Offenen Vollzug leben, mit einem kalten Getränk oder einem Kaffee versorgen lassen und sich mit ihnen unterhalten. Pilger*innen melden sich an der Torwache und dann werden sie am Offenen Vollzug in Empfang genommen. Gruppen mit mehr als 5 Personen müssen sich vorher anmelden.
Das Pilgern hat übrigens schon eine lange Tradition. Schon im Alten Testament machte Mose sich mit dem Volk Israel auf durch die Wüste, um schlechte Lebensbedingungen und Sklaverei zu überwinden. Auch Jesus und seine Jünger*innen waren unterwegs, um den Menschen heilsame Erfahrungen zu bereiten und neue Perspektiven zu eröffnen.
In der Kirchengeschichte spielte das Pilgern besonders im Mittelalter eine Rolle. Menschen machten sich auf den Pilgerweg, um von ihren Verfehlungen loszukommen oder sie zahlten dafür, dass andere sich für sie auf Pilgerschaft begaben um so der Pflicht zur Buße zu genügen.
Auch heute noch begeben Menschen sich auf den Pilgerweg, um Krisen zu überwinden oder sich in ihrem Leben neu auszurichten. Manchmal ist das religiös begründet, manchmal nicht. Die Männer, die im Offenen Vollzug der JVA Zeithain leben, haben ebenfalls einen Weg im Geschlossenen Vollzug hinter sich, der sie neue Wege einschlagen lassen soll. Bestimmt haben pilgernde Menschen und die Bewohner des Offenen Vollzuges sich etwas zu sagen und können interessante Erfahrungen teilen.
Hinweise zum Strafantritt
Sie haben eine Ladung zum Strafantritt für die JVA Zeithain erhalten. Dann stellen Sie sich freiwillig und pünktlich. Die Aufnahme findet regelmäßig montags bis freitags (außer an Feiertagen) in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr und an den Tagen, die einem Feiertag vorangehen, in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr statt.
Wenn Sie nicht über ausreichende Geldmittel verfügen, um die Reise in die zuständige JVA zu bezahlen, können Sie sich auch bei der nächstgelegenen JVA melden (weibliche Personen in der nächstgelegenen Anstalt für Frauen). Diese Anstalt wird Sie aufnehmen und veranlassen, dass Sie in die zuständige JVA verlegt werden. |
Bei Fragen kontaktieren Sie uns zu den Geschäftszeiten unter der Telefonnummer: 03525/ 516-165 (Pforte der JVA Zeithain)
Bitte beachten Sie das beigelegte Merkblatt zur Ladung. Achten Sie darauf, dass Sie nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Cannabis und illegalen Drogen stehen.
Mitzubringen sind:
- die Ladung
- der Personalausweis o. Reisepass
- Es wird empfohlen, Versicherungsnachweise zur Sozialversicherung und Unterlagen vergleichbarer Art aus den letzten drei Jahren mitzubringen.
Meist stellt sich für Sie die Frage, was Sie alles zum Strafantritt in die Anstalt mitbringen dürfen.
Nutzen Sie Ihre Chance, informieren Sie sich bitte rechtzeitig!
Zur Beantwortung der Frage und zur Erleichterung des Beginns Ihrer Haftzeit ist nachfolgend aufgeführt, welche Gegenstände Sie mitbringen dürfen und Ihnen ausgehändigt werden, wenn die Voraussetzungen, die durch die Hausordnung der JVA Zeithain festgelegt wurden, erfüllt sind
Achten Sie bitte darauf, dass die Bekleidungsgegenstände der Jahreszeit entsprechen und in maximal 1 Koffer/Reisetasche/Trolley verpackt in die JVA mitgebracht werden.
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I. Bekleidung/ Wäsche
- Unterwäsche (Slip, Unterhemden und Socken) in ausreichender Anzahl
- bis zu 8 Hosen (lang/ kurz)
- 14 Oberteile (T- Shirt/ Pullover/ Jacke/ Hemd/ Weste)
- 2 Schlafanzüge
- 1 Bademantel
- 3 Paar Schuhe (Sport-/ Halb-/ Winterschuhe)
- 1 Paar Badeschuhe
- 1 Paar Hausschuhe
- 1 Paar Sandalen
- 1 Mütze
- 1 Basecap
- 1 Paar Handschuhe
- 1 Schal-/ Schaltuch
- 4 Handtücher/ Badetücher
- 4 Geschirrtücher
- 2 komplette Garnituren Bettwäsche (Bettbezug, Kopfkissenbezug, Bettlaken)
Voraussetzung:
Wenn Sie genügend Privatkleidung im Besitz haben, können Sie Privatkleidung tragen und mit auf den Haftraum nehmen. Falls nicht, werden Sie mit Anstaltskleidung ausgestattet.
Zur Reinigung Ihrer Kleidung wird Ihnen ein Wäschenetz von der JVA zur Verfügung gestellt.
II. Elektrische Geräte
Mitbringen dürfen Sie einen Fernseher, ein Radio bzw. Radiorecorder, eine Playstation 1 oder Playstation 2 (ohne Memo-Card und Spiele).
Für den Fernseher gelten folgende Bedingungen:
Röhrenfernseher dürfen eine Bildschirmdiagonale von max. 42 cm haben. Es darf kein Kassettenteil vorhanden sein. Integrierte DVD-Spieler sind gestattet.
Flachbildfernseher dürfen bis zu einer Bildschirmdiagonale von maximal 24 Zoll auch mit integriertem DVD-Spieler eingebracht werden. Der Fernseher muss ohne Smart-Funktion sein.
Als Zubehör sind eine Fernbedienung und ein Antennenkabel mit einer Länge von höchstens 1,50 m gestattet.
- Es gibt die Möglichkeit eines Leihfernsehgerätes. Die monatliche Gebührt beträgt 6,95 €. Die Gebühr kann durch Ihre Angehörigen zweckgebunden eingezahlt werden.
Für das Radio/ den Radiorecorder gelten folgende Bedingungen:
Es sind keine sogenannten Bassrollen gestattet. Die Radios dürfen eine Größe von Höhe x Breite x Tiefe gleich 120 cm der Gesamtkantenlänge nicht überschreiten. Die Lautsprecher müssen integriert sein und nicht abnehmbar. CD- und Kassettenteil sind zulässig.
Für die Sony Playstation gelten folgende Bedingungen:
Es ist nur die Playstation 1 und 2 zugelassen mit zwei Controllern und den notwendigen Anschlusskabeln.
Voraussetzung:
Die Ausgabe der elektrischen Geräte erfolgt erst nach Überprüfung auf unerlaubte Einlagen und technische Betriebssicherheit durch eine beauftragte externe Rundfunkwerkstatt. Die Überprüfung ist für Sie kostenpflichtig. Die Kosten zur Überprüfung für den Fernseher, das Radio oder die Playstation belaufen sich auf 20,- € je Gerät. Danach erfolgt eine Versiegelung der Geräte und Ihrer externen Schnittstellen, die durch Sie während der Haft nicht entfernt werden darf.
III. Sonstiges
Weiterhin dürfen Sie folgende Sachen mitbringen:
- Brillen, orthopädische oder sonstige medizinische Hilfsmittel sowie notwendige ärztlich verordnete Arzneimittel (Rezept ist mitzubringen)
- 10 Fotos (keine Polaroidfotos)
- 1 Armband- oder Taschenuhr (ohne Sende-, Aufzeichnungs- oder Empfangsfunktion)
- Schmuckstücke max. 3 Stück (ausgenommen sind Ehe- und Verlobungsringe)
- Mittel zur Körperpflege (Zahnbürste, Kamm, Nassrasierer, Rasierpinsel, kleine Pinzette, kleiner Nagelknipser, kleine Babyschere mit abgerundeten Spitzen, kleine Nagelfeile ohne Diamantbeschichtung und aus Metall)
- Schreibmaterial (Locher, Bleistiftspitzer, Buntstifte, Füllhalter, Lineal und Kugelschreiber, Schreibetui, Faserstifte, Klebstift, Minen, Tintenpatronen, mechanisches Heftgerät (keinen Ringordner), Radiergummi, Schreibpapier und Briefumschläge - ungefüttert)
- religiöse Gegenstände
- bis zu 80 Briefmarken
- 1 Tabakstopfer
- 2 Feuerzeuge (nur piezoelektronisch)
- an Bargeld kann mitgebracht werden:
- Einkauf (68,80 €)
- Telefonieren (10,- €)
- Überprüfungsgebühr für Fernseher/ Radio/ Play Station (je 20,- €, insg. max. 60,- €)
IV. Weitere Hinweise
Wir bitte Sie, keine weiteren Gegenstände mitzubringen, da keine Ausgabe dieser an Sie erfolgen kann. Alle weiteren Gegenstände werden eingelagert oder ggf. auf Ihre Kosten aus der Anstalt verbracht.
Es werden keine mitgebrachten Nahrungs- und Genussmittel (wie z.B. Kaffee und Tabak) sowie Pflegemittel, Cremes und Parfüms für die Körperhygiene ausgegeben.
Aus aktuellem Anlass wird darauf hingewiesen, dass trotz Teillegalisierung das Mitbringen von Cannabis grundsätzlich untersagt ist.
V. Persönliche Angelegenheiten
Bereits beim Antritt einer Haftstrafe sollten Sie Ihre persönlichen Angelegenheiten geordnet haben, um die nachteiligen Folgen der Inhaftierung möglichst gering zu halten. Sie müssen insbesondere damit rechnen, dass Sie während der Inhaftierung außer für den persönlichen Bedarf in der Anstalt keine nennenswerten finanziellen Mittel erhalten. Dies gilt auch, wenn Ihnen eine Arbeit zugewiesen wird. Lesen Sie die nachfolgende Liste deshalb aufmerksam durch, prüfen Sie, welche Punkte für Sie zutreffen und veranlassen Sie das Erforderliche.
1. Abmeldungen
Es kann sinnvoll sein, für die Dauer der Inhaftierung Strom, Gas, Wasser, Telefon, Kabelanschluss und Ähnliches abzumelden, wenn Ihre Angehörigen diese Leistungen nicht benötigen. Soweit Sie nicht von der Zahlung des Rundfunkbeitrages befreit sind oder Ihr Wohnraum aufgelöst wird, kann es sinnvoll sein, eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag unter www.rundfunkbeitrag.de vorzunehmen. Wenn Sie Zeitungen oder Zeitschriften beziehen (auch digital), so sollten Sie den Vertrag kündigen oder das Ruhen des Abonnements beantragen.
2. Arbeit
Wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, sollten Sie sofort Ihren Arbeitgeber von der bevorstehenden Abwesenheit informieren. Wenn Sie arbeitslos sind, informieren Sie die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
3. Auto
Wenn Ihr PKW während Ihrer Inhaftierung nicht von Angehörigen benötigt wird, sollten Sie eine Stilllegung erwägen. Das Abstellen des PKW während der Inhaftierung auf dem Parkplatz der Justizvollzugsanstalt ist nicht zulässig.
4. Bank/Finanzen
Es kann zweckmäßig sein, einem Ihrer Familienangehörigen eine Kontovollmacht (möglichst vor Haftantritt) zu erteilen. Formulare hierfür erhalten Sie bei Ihrer Hausbank. Überprüfen Sie, ob Sie offene Rechnungen, Ratenzahlungsverpflichtungen oder andere Schulden zu begleichen haben und setzen Sie sich ggf. mit Ihren Gläubigern in Verbindung. Erklären Sie deutlich Ihre Zahlungsbereitschaft nach der Haftentlassung und bitten Sie bis dahin um Stundung. Sie werden bei Ihrer Bank beraten. Auch können Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle in Ihrer Nähe wenden.
5. Krankenkassen/Versicherungen:
Bitte informieren Sie Ihre Krankenkasse bzw. Versicherung über die bevorstehende Inhaftierung. Mit dieser sollte für die Zeit der Inhaftierung eine Ruhendstellung oder Anwartschaftsversicherung, deren geringerer Beitrag in bestimmten Fällen bei Bedürftigkeit vom Sozialamt übernommen wird, vereinbart werden. Bitte prüfen Sie, ob Angehörige/Kinder über Sie krankenversichert sind. In den meisten Fällen entfällt mit fehlender Beitragszahlung der Versicherungsschutz für die Angehörigen. Bei Ihren sonstigen Versicherungen (z.B. Haftpflicht, Hausrat, Lebensversicherung) sollten Sie, soweit möglich, das beitragsfreie Ruhen der Verträge vereinbaren. Setzen Sie sich hierzu mit Ihrer Versicherungsgesellschaft in Verbindung.
6. Post
Stellen Sie sicher, dass eine Person Ihres Vertrauens Ihre Post entgegennimmt oder stellen Sie vor Strafantritt einen Postnachsendeantrag (persönlich in der Postfiliale oder online).
7. Sorge für hilfsbedürftige Menschen
Werden behinderte Personen, kranke, pflegebedürftige oder minderjährige Familienmitglieder von Ihnen betreut, so stellen Sie bitte deren Betreuung durch Andere sicher oder wenden Sie sich mit der Bitte um Unterstützung an den sozialen Dienst Ihrer Krankenkasse, an eine Sozialstation, das Jugendamt oder das Sozialamt.
8. Sorge für Tiere/Garten/Garage
Stellen Sie rechtzeitig die Versorgung von Haustieren sicher. Ebenso sollten Sie die Pflege eines eventuell vorhandenen Gartens sicherstellen bzw. bei Miet- oder Pachtverträgen eine Kündigung erwägen. Prüfen Sie zudem die Kündigung von Mietverträgen über Garagen oder ähnliche Räume bzw. Gebäude.
9. Sozialamt
Bitte informieren Sie Ihren Bearbeiter im zuständigen Sozialamt über ihre bevorstehende Inhaftierung, wenn Sie Leistungen von dort beziehen. Auch wenn Sie bislang keine Sozialhilfe erhalten, kann das Sozialamt unter Umständen Ihre Mietzahlungen, die finanzielle Unterstützung für Ihre Familie sowie in bestimmten Fällen die Fahrtkosten Ihrer Angehörigen in die Anstalt für einen Besuch im Monat übernehmen.
10. Unterhaltsverpflichtungen
Die Inhaftierung lässt bestehende Unterhaltspflichten grundsätzlich unberührt. Tatsächlich können Sie sich um Ihre Familienangehörigen während der Inhaftierung aber kaum kümmern. Bemühen Sie sich deshalb rechtzeitig um Hilfe für Ihre Angehörigen beim Sozialamt Ihrer Stadt oder der Gemeindeverwaltung. Wenn Sie zur Zahlung von Unterhalt für Kinder verpflichtet sind, benachrichtigen Sie das Jugendamt über Ihre Inhaftierung.
11. Wohnung
Wenn Sie zu einer längeren Freiheitsstrafe geladen werden, Ihre Wohnung allein bewohnen und den Erhalt der Wohnung nicht durch Sparrücklagen sichern können, sollten Sie Ihre Wohnung sofort kündigen. Prüfen Sie in diesem Fall die Sicherstellung Ihrer Möbel und Ihres Hausrates. Informieren Sie sich gegebenenfalls über Möglichkeiten der Einlagerung in Ihrer Stadt bzw. Gemeinde. Wenn Sie Ihre Wohnung erhalten wollen, klären Sie bitte die Leistung der Mietzahlungen und stellen Sie sicher, dass Ihrem Vermieter ein Ansprechpartner für einen etwaigen Zugang zur Wohnung benannt wird (z.B. für Wartungsarbeiten u.Ä.) Sie können sich an die zuständige Wohngeldstelle und das Sozialamt wenden. Wenn Sie oder Ihre Angehörigen Wohngeld beziehen, sollten Sie jedenfalls die Wohngeldstelle über die veränderte Einkommenssituation Ihrer Familie informieren. Sichern Sie Ihre Wohnung durch sicheres Verschließen bzw. durch Übergabe des Schlüssels an eine Person Ihres Vertrauens.
SCHAU Rein Regionale Ausbildungsoffensive | 17.03.2025 13.00 - 15.00 Uhr |
Frühlingsmarkt | 28.03.2025 11.00-16.00 Uhr |
Führungstag für Gruppen ausgebucht | 12.05.2025 09.00-11.00 und 13.00-15.00 Uhr |
Tag der offenen Tür Anmeldung erforderlich | 27.09.2025 09.00-15.00 Uhr |
Führungstag für Gruppen ausgebucht | 10.11.2025 09.00-11.00 und 13.00-15.00 Uhr |
Weihnachtsmarkt Vorgelände JVA | 28.11.2025 11.00-16.00 Uhr |
Die Ankündigung zum Tag der offenen Tür 2025 ist über den Link
Bürgerbeteiligungen | Beteiligungsportal Sachsen online verfügbar.
Online-Anmeldungen sind dort ab 02.08.2025 für alle Interessierten möglich.
Die Anmeldung ist nur über das Beteiligungsportal Sachsen möglich.
Eine Anmeldung per E-Mail oder Telefon ist nicht möglich.
Transparenzhinweis:
Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen. Die Justizvollzugsanstalt Zeithain ist eine transparenzpflichtige Stelle.