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    Strafe ist kein Selbstzweck. Die gesellschaftlichen und individuellen Ursachen, weshalb Menschen Straftaten begehen, sind äußerst komplex und vielfältig. In der Justizvollzugsanstalt Zeithain wird versucht, diesen Ursachen mit einem möglichst ganzheitlichen Ansatz zu begegnen und jedem Inhaftierten den Raum und die Stärkung zu geben, zu einem nicht schädigenden Umgang mit seinen Mitmenschen und sich selbst zu finden.

    Pilgerweg trifft Strafvollzug

    © BB

    „Herzlich Willkommen in der Pilgeroase JVA Zeithain“ – so ist es auf blauem Grund über der gelben Muschel auf den Schildern am Weg und am Eingang der JVA Zeithain zu lesen.

    Im Juni 2015 wurde diese Pilgerraststätte im Garten des offenen Vollzuges der JVA Zeithain mit einem Gottesdienst eröffnet und im November 2017 wurde nach einem Gottesdienst mit der Pflanzung eines Apfelbaumes der erste Spatenstich für den Begegnungsgarten dort getan.

    Nach der Aufhebung der Corona-Maßnahmen können pilgernde Menschen hier nun wieder Rast machen, sich von den Männern, die im Offenen Vollzug leben, mit einem kalten Getränk oder einem Kaffee versorgen lassen und sich mit ihnen unterhalten. Pilger*innen melden sich an der Torwache und dann werden sie am Offenen Vollzug in Empfang genommen. Gruppen mit mehr als 5 Personen müssen sich vorher anmelden.

    Das Pilgern hat übrigens schon eine lange Tradition. Schon im Alten Testament machte Mose sich mit dem Volk Israel auf durch die Wüste, um schlechte Lebensbedingungen und Sklaverei zu überwinden. Auch Jesus und seine Jünger*innen waren unterwegs, um den Menschen heilsame Erfahrungen zu bereiten und neue Perspektiven zu eröffnen.

    In der Kirchengeschichte spielte das Pilgern besonders im Mittelalter eine Rolle. Menschen machten sich auf den Pilgerweg, um von ihren Verfehlungen loszukommen oder sie zahlten dafür, dass andere sich für sie auf Pilgerschaft begaben um so der Pflicht zur Buße zu genügen.

    Auch heute noch begeben Menschen sich auf den Pilgerweg, um Krisen zu überwinden oder sich in ihrem Leben neu auszurichten. Manchmal ist das religiös begründet, manchmal nicht. Die Männer, die im Offenen Vollzug der JVA Zeithain leben, haben ebenfalls einen Weg im Geschlossenen Vollzug hinter sich, der sie neue Wege einschlagen lassen soll. Bestimmt haben pilgernde Menschen und die Bewohner des Offenen Vollzuges sich etwas zu sagen und können interessante Erfahrungen teilen.

    Hinweis zum Besuch und Besuchszeiten

    Sie haben eine Ladung zum Strafantritt für die JVA Zeithain erhalten. Dann stellen Sie sich freiwillig und pünktlich zu den üblichen Geschäftszeiten zwischen 7.00 Uhr und 15.00 Uhr. Bei Fragen kontaktieren Sie uns zu den Geschäftszeiten unter der Telefonnummer: 03525/ 516-165 (Pforte der JVA Zeithain)

    Bitte beachten Sie das beigelegte Merkblatt zur Ladung. Achten Sie darauf, dass Sie nicht unter dem Einfluss alkoholischer Getränke oder sonstiger Rauschmittel stehen.

    Mitzubringen sind:

    • die Ladung
    • Personalausweis o. Reisepass

    Nutzen Sie Ihre Chance, informieren Sie sich bitte rechtzeitig!

    Meist stellt sich für Sie die Frage, was Sie alles zum Strafantritt in die Anstalt mitbringen dürfen.

    Zur Beantwortung der Frage und zur Erleichterung des Beginns ihrer Haftzeit ist nachfolgend aufgeführt, welche Gegenstände Sie mitbringen dürfen und Ihnen ausgehändigt werden, wenn die Voraussetzungen, die durch die Hausordnung der JVA Zeithain festgelegt wurden, erfüllt sind:

    ► 1. Bekleidung/ Wäsche

    • Unterwäsche (Slip, Unterhemden und Socken) in ausreichender Anzahl
    • bis zu 8 Hosen (lang/ kurz)
    • 14 Oberteile (T- Shirt/ Pullover/ Jacke/ Hemd/ Weste)
    • 2 Schlafanzüge - 1 Bademantel
    • 3 Paar Schuhe (Sport-/ Halb-/ Winterschuhe)
    • 1 Paar Badeschuhe
    • 1 Paar Hausschuhe
    • 1 Paar Sandalen
    • 1 Mütze
    • 1 Basecape
    • 1 Paar Handschuhe
    • 1 Schal-/ Schaltuch
    • 6 Handtücher/ Badetücher
    • 4 Geschirrtücher
    • 2 Kompl. Garnituren Bettwäsche (Bettbezug, Kopfkissenbezug, Bettlaken)

    Voraussetzung:

    Zur Reinigung ihrer Kleidung wird Ihnen ein Wäschenetz von der JVA zur Verfügung gestellt. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie Privatkleidung tragen und mit auf den Haftraum nehmen. Falls nicht, werden Sie mit Anstaltskleidung ausgestattet.

    ► 2. Elektrische Geräte

    Mitbringen dürfen Sie einen Fernseher, ein Radio bzw. Radiorecorder, eine Playstation 1oder 2 (ohne Memo – Card und Spiele)

    Für den Fernseher gelten folgende Bedingungen:

    Röhrenfernseher dürfen eine Bildschirmdiagonale von max. 42 cm haben. Es darf kein Kassettenteil vorhanden sein. Integrierte DVD- Spieler sind gestattet.

    Flachbildfernseher dürfen bis zu einer Bildschirmdiagonale von maximal 24 Zoll auch mit integriertem DVD- Spieler eingebracht werden. Der Fernseher muss ohne Smart Funktion sein.

    Als Zubehör sind eine Fernbedienung, ein Antennenkabel mit einer Länge von höchstens 1,50 m gestattet.

    • Es gibt die Möglichkeit eines Leihfernsehgerätes. Die monatliche Gebührt beträgt 6,95 €. Die Gebühr kann zweckgebunden eingezahlt werden.

    Für das Radio/ Radiorecorder gelten folgende Bedingungen:

    Es sind keine sogenannten Bassrollen gestattet. Die Radios dürfen eine Größe von Höhe x Breite x Tiefe gleich 120 cm nicht überschreiten. Die Lautsprecher müssen integriert sein und nicht abnehmbar. CD- und Kassettenteil sind zulässig.

    Für die Sony Playstation gelten folgende Bedingungen:

    Es ist nur die Playstation 1 und 2 zugelassen mit zwei Controllern und den notwendigen Anschlusskabeln.

    Voraussetzung:

    Die Ausgabe der elektrischen Geräte erfolgt erst nach Überprüfung durch eine beauftragte externe Rundfunkwerkstatt. auf technische Betriebssicherheit und unerlaubte Einlagen. Die Überprüfung ist für Sie kostenpflichtig.
    Die Kosten zur Überprüfung für den Fernseher, das Radio oder die Playstation belaufen sich auf 20,- € je Gerät. Danach erfolgt eine Versiegelung der Geräte und Ihrer externen Schnittstellen, die durch Sie während der Haft nicht entfernt werden dürfen.

    ► 3. Sonstiges:

    Weiterhin dürfen Sie folgende Sachen mitbringen:

    • Brillen, orthopädische oder sonstige medizinische Hilfsmittel sowie notwendige ärztlich verordnete Arzneimittel
    • 10 Fotos (keine Polaroidfotos)
    • 1 Armband- oder Taschenuhr (ohne Sende, Aufzeichnungs- oder Empfangsfunktion)
    • Schmuckstücke max. 3 Stück (ausgenommen sind Ehe –und Verlobungsringe)
    • Mittel zur Körperpflege (Zahnbürste, Kamm, Nassrasiere, Rasierpinsel, kleine Pinzette, kleinen Nagelknipser, kleine Babyschere mit abgerundeten Spitzen, kleine Nagelfeile ohne Diamantbeschichtung und aus Metall)
    • Schreibmaterial (Locher, Bleistiftspitzer, Bundstifte, Füllhalter, Lineal und Kugelschreiber, Schreibetui, Faserstifte, Klebstift, Minen, Tintenpatronen, Mechanisches Heftgerät, Radiergummi, Schreibpapier und Briefumschläge - ungefüttert)
    • religiöse Gegenstände
    • bis zu 80 Briefmarken
    • 1 Tabakstopfer
    • 2 Feuerzeuge (nur Piezoelektronisch)
    • Bargeld kann mitgebracht werden:
      - Einkauf (68,80 €)
      - Telefonieren (10,- €)
      - Überprüfungsgebühr für Fernseher/ Radio/ Play Station (60,- €)

    ► 4. Weitere Hinweise:

    Weitere Gegenstände bitte wir Sie nicht mitzubringen, da keine Ausgabe dieser an Sie erfolgt, diese eingelagert oder ggf. auf Ihre Kosten aus der Anstalt verbracht werden müssen.

    Es werden keine Nahrungs- und Genussmittel sowie Pflegemittel, Cremes und Parfüms für die Körperhygiene ausgegeben.

    Hallo Kinder

    © JVA Zeithain

    In der Justizvollzugsanstalt Zeithain leben für eine gewisse Zeit Männer, die sich nicht an Regeln gehalten und etwas getan haben, was gegen das Gesetz verstößt. Justizvollzugsanstalt ist ein anderes Wort für Gefängnis.

    • SCHAU Rein Regionale Ausbildungsoffensive       11.03.2024 (13.00 - 15.00 Uhr)
    • Frühlingsmarkt                                                        08.03.2024 (11.00-16.00 Uhr)
    • Führungstag für Gruppen                                       06.05.2024 (09.00-11.00 und 13.00-15.00 Uhr)
    • Tag der offenen Tür                                                28.09.2024 (09.00-15.00 Uhr)
    • Führungstag für Gruppen                                       04.11.2024 (09.00-11.00 und 13.00-15.00 Uhr)
    • Weihnachtsmarkt                                                    29.11.2024 (11.00-16.00 Uhr)

    Für die Termine "Tag der offenen Tür" und "Führungstag" ist eine Voranmeldung über die Rufnummer 03525/ 516102 oder über die E-Mail: Poststelle@jvazh.justiz.sachsen.de zwingend erforderlich.


     

     

    Gitterladen unterwegs

    Bild zeigt das Infomobil der JVA Zeithain © JVA Zeithain

    Auf folgenden Märkten finden Sie unser Stand mit Waren aus dem Gitterladen und dem Kunstarbeitsbetrieb.

    • Frühlingsfest Gewerbegebiet Elsterwerda 22./23.04.2023 von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr

      Stand Gitterladen auf dem Gelände vom  Holzzentrum Theile.

     

     

     

      Justiz in Sachsen

       Justitia

      Justitia (© Proxima Studio I Adobe Stock)

      Gitterladen

       Das Bild zeigt das Logo vom Gitterladen

      © Sächsisches Staatsministerium der Justiz

      Ausbildung im Justizvollzug

      Zeigt Bild Job mit J

      © Sächsisches Staatsministerium der Justiz

       

      Transparenzhinweis:

      Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen. Die Justizvollzugsanstalt Zeithain ist eine transparenzpflichtige Stelle.

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