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Aktuelle Informationen

 

Antrag auf Mitwirkung an einer Notdienstplanung bei der City-Bahn Chemnitz GmbH

Berufungsverfahren beim Sächsischen Landesarbeitsgericht

Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Juni 2024 – Az.: 4 GLa 10/24

 

Kunst und Justiz - Radierungen des Chemnitzer Künstlers Thomas Ranft - Ausstellungseröffnung

Das Sächsische Landesarbeitsgericht und das Arbeitsgericht Chemnitz präsentieren im Rahmen der Reihe »Kunst und Justiz« eine Ausstellung mit Radierungen des Chemnitzer Künstlers Thomas Ranft im Foyer beider Gerichte, Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz. 

 

Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit

Der Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit wurde zum 1. Februar 2024 überarbeitet und liegt in einer aktualisierten Fassung vor. Er kann in Reinfassung und daneben mit farblichen Markierungen bzgl. der erfolgten Änderungen bzw. Konkretisierungen aufgerufen werden.
 

 

Elektronisches Dokument: Nutzungspflicht ab 1. Januar 2022

In Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen sind vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, seit 1. Januar 2022 als elektronisches Dokument zu übermitteln. Rechtsgrundlage hierfür ist § 46g des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG), der für das Sächsische Landesarbeitsgericht über die Verweisung des § 64 Abs. 7 ArbGG ebenfalls gilt. Aufgrund dieser aktiven Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs können formbedürftige Schriftsätze nicht mehr als Briefpost oder per Fernkopie (Telefax) wirksam übermittelt werden.

Ist eine Übermittlung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

 

Informationen zur elektronischen Verfahrensakte:

Am 8. März 2021 erfolgte beim Sächsischen Landesarbeitsgericht die Einführung der elektronischen Verfahrensakte. Seit diesem Stichtag werden sämtliche neu eingehenden Verfahren in allen Kammern elektronisch mit dem Programm VIS-Justiz geführt und es gelten Besonderheiten für die Übersendung elektronischer Dokumente an das Gericht. Diese sollten unbedingt beachtet werden, damit der Umstieg von der Papierakte hin zur elektronischen Verfahrensakte sowohl für das Gericht als auch für die Parteien und deren Bevollmächtigte ohne größere Probleme gelingt. 

Alle vor dem 8. März 2021 beim Sächsischen Landesarbeitsgericht eingegangenen Rechtsstreitigkeiten werden als Papierakten weitergeführt. Perspektivisch wird die elektronische Verfahrensakte die Papierakte komplett ersetzen.

Auf das nachfolgende Schreiben an die Bundesrechtsanwaltskammer und die Sächsische Rechtsanwaltskammer wird mit der Bitte um unbedingte Beachtung hingewiesen.   

 

Hinweis zur elektronischen Einreichung per beA an das Gericht:

Per beA eingereichte Dokumente gelangen bei elektronisch geführten Verfahren sofort direkt zur jeweiligen Akte. Wird also der elektronische Weg über ein besonderes elektronisches Postfach (z.B. beA, beBPo, beN) gewählt, wird dringend darum gebeten, unbedingt von einer zusätzlichen Einreichung inhaltlich identischer Schriftsätze in anderer Form (per Telefax; Einsenden eines schriftlichen Originals) abzusehen.

Eine zusätzliche Übersendung identischer Schreiben führt wegen der zwingend zusätzlichen Erfassung zu einer erheblichen Verzögerung des Geschäftsganges. Auf §§ 64 Abs. 7, 46c Abs. 5 Satz 2 ArbGG wird hingewiesen: der Absender, der ein elektronsiches Dokument per beA an das Gericht versendet, erhält eine automatisierte Bestätigung über den Zeitpunkt des Eingangs.

In ganz bedeutsamen Fällen kann ggf. eine Bestätigung des Eingangs telefonisch bei der zuständigen Geschäftsstellenverwalterin eingeholt werden.

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