Pressemitteilungen 2024
Vizepräsident des Sächsischen Landesarbeitsgerichts Burkhard Houbertz hat seine über 33- jährige erfolgreiche Tätigkeit im Dienste des Freistaates Sachsen beendet und ist am 1. November 2024 in den Ruhestand getreten.
Burkhard Houbertz wurde 1958 in Krefeld geboren. Nach Absolvierung beider juristischer Staatsexamen begann seine Laufbahn 1991 als Richterauf Probe beim Kreisgericht Leipzig Stadt und beim Arbeitsgericht Leipzig. Am 1. November 1993 wurde er zum Richter am Arbeitsgericht beim Arbeitsgericht Leipzig ernannt, es folgte von August 1994 bis Januar 1996eine Abordnung an das Sächsische Landesarbeitsgericht in Chemnitz. Abordnungen an das Sächsische Staatsministerium der Justiz schlossen sich an. Dort wurde Burkhard Houbertz 1997 zum Regierungsdirektor und1999 zum Ministerialrat ernannt. Drei Jahre später folgte seine Ernennung zum Vizepräsidenten des Arbeitsgerichts Dresden, zum 1. September 2005seine Versetzung als Direktor an das Arbeitsgericht Chemnitz. Am 1.April 2023 wurde Burkhard Houbertz zum Vizepräsident des Sächsischen Landesarbeitsgerichts ernannt. Seit über 25 Jahren ist Burkhard Houbertz nebenamtlich als Prüfer in beiden juristischen Staatsexamen tätig.
Vizepräsident Houbertz widmete sich der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung mit viel Freude, fachlicher Kompetenz und großem Engagement. Zu seinen Aufgaben zählte auch die Ernennung und Betreuung der 780 ehrenamtlichen Richterinnen und Richter der Sächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit. Die Nachfolge im Amt der Vizepräsidentin/ des Vizepräsidenten des Sächsischen Landesarbeitsgerichts steht noch nicht fest.
Am 2. und 3. September 2024 fand die 33. Plenartagung der Sächsischen Arbeitsrichterinnen und Arbeitsrichter in Chemnitz statt. An dieser nahmen die Richterinnen und Richter aller sächsischen Arbeitsgerichte und des Landesarbeitsgerichts sowie aus dem Richterdienst ausgeschiedene Kolleginnen und Kollegen teil. In diesem Jahr konnten darüber hinaus als Gäste die beiden Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Sebastian Roloff und Karsten Neumann begrüßt werden.
Der Präsident des Sächsischen Landesarbeitsgerichts Dirk-Eberhard Kirst eröffnete die jährlich stattfindende Fortbildungsveranstaltung und hieß die neu an den Arbeitsgerichten ernannten bzw. die an diese abgeordneten Kolleginnen und Kollegen willkommen.
Nach einem digitalen Grußwort der Sächsischen Staatsministerin der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung Katja Meier stand zunächst der Thementag „Arbeitsrecht in der Insolvenz“ im Mittelpunkt der Veranstaltung. Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Stefan Ludwig (Ludwig Rechtsanwälte, Berlin) referierte fundiert und detailliert zum vorläufigen Insolvenzverfahren, insbesondere Eigenverwaltung; Herr Andrej Wroblewski, Vorstand der IG Metall führte mit gewerkschaftlichem Blick zu den Entgeltforderungen in der Insolvenz sowie zum Gläubigerausschuss aus und Herr Prof. Dr. Christoph A. Jacobi, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht (Rechtsanwälte Stapper/Jacobi/Schädlich, Leipzig) beendete den Thementag mit einem umfassenden und gründlichen Vortrag zum eröffneten Insolvenzverfahren, insbesondere dem Unternehmenskauf.
Am zweiten Tagungstag stellte die Vorsitzende Richterin am Bundesarbeitsgericht Karin Spelge umfassend und kritisch die neueste Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Massenentlassung vor und gab einen möglichen Ausblick auf künftige Entwicklungen in der bundesdeutschen und europäischen Rechtsprechung. Es folgte ein kenntnisreicher Vortrag von Herrn Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts a.D. Dr. Andreas Spilger zum arbeitsgerichtlichen Verfahren mit Auslandsberührung. Die Jahrestagung beendete die Fortbildungsbeauftragte des Sächsischen Landesarbeitsgerichts, Frau Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Britta Müseler, mit der gründlichen und sehr anschaulichen Darstellung der Rechtsprechung des Sächsischen Landesarbeitsgerichts in Ta-Sachen. Frau VRinLAG Britta Müseler konnte sich am Ende des Tagungstages zugleich über ihre gelungene Organisation einer überaus informativen Veranstaltung mit einem regen Erfahrungs- und Gedankenaustausch aller Teilnehmenden freuen.
Berufungsurteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Juni 2024
Gegen die am 29.05.2024 verkündete Entscheidung des Arbeitsgerichts Chemnitz über die Verpflichtung der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) an der Mitwirkung an einer Notdienst-Vereinbarung bei der City-Bahn Chemnitz GmbH hat die GDL Berufung beim Sächsischen Landesarbeitsgericht eingelegt.
Aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10.06.2024 hat das Landesarbeitsgericht mit Urteil vom selben Tag die Entscheidung des Arbeitsgerichts in wesentlichen Teilen bestätigt.
Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 10. Juni 2024 – Az.: 4 GLa 10/24
Antrag auf Mitwirkung an einer Notdienstplanung bei der City-Bahn Chemnitz GmbH - Berufungsverfahren beim Sächsischen Landesarbeitsgericht
Gegen die am 29.05.2024 verkündete Entscheidung des Arbeitsgerichts Chemnitz über die Verpflichtung der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) an der Mitwirkung an einer Notdienstvereinbarung bei der City-Bahn Chemnitz GmbH hat die GDL Berufung beim Sächsischen Landesarbeitsgericht eingelegt.
Die Berufungsverhandlung vor dem Sächsischen Landesarbeitsgericht wird am Montag, dem 10. Juni 2024, 13 Uhr im Sitzungssaal II des Sächsischen Landesarbeitsgerichts, Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz stattfinden.
City-Bahn Chemnitz GmbH / Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Sächsisches Landesarbeitsgericht Az.: 4 GLa 10/24
(Vorinstanz: Arbeitsgericht Chemnitz, Urteil vom 29. Mai 2024, Az.: 9 Ga 9/24).
Radierungen des Chemnitzer Künstlers Thomas Ranft
Einladung zur Ausstellungseröffnung am 18. April 2024, 18 Uhr
Das Sächsische Landesarbeitsgericht und das Arbeitsgericht Chemnitz präsentieren im Rahmen der Reihe »Kunst und Justiz« eine Ausstellung mit Radierungen des Chemnitzer Künstlers Thomas Ranft im Foyer beider Gerichte, Zwickauer Straße 54, 09112 Chemnitz.
Zur Eröffnung der Ausstellung am Donnerstag, den 18. April 2024, 18:00 Uhr, laden wir Sie herzlich ein.
Die Laudatio hält Steffen Volmer, langjähriger Freund und Kollege des Künstlers und ebenfalls Mitglied des Vereins Kunst für Chemnitz. Unter musikalischer Mitwirkung von Annekatrin Foulquier (Violine) und Dinar Enikeev (Violoncello), beide Mitglieder der Chemnitzer Robert-Schumann-Philharmonie, werden der Präsident des Sächsischen Landesarbeitsgerichts Dirk E. Kirst, der Direktor des Arbeitsgerichts Hilmar Toelle sowie Andreas Pitsch, Vorsitzender des Freundeskreises des Vereins Kunst für Chemnitz und Rechtsanwalt sowie die Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Dr. Peggy Atanassov die Ausstellung feierlich eröffnen und in diese einführen.
Thomas Ranft ist Mitbegründer des Vereins Kunst für Chemnitz und der Künstlergruppe Clara Mosch. Der Künstler wird zur Vernissage anwesend sein und im Anschluss an die Eröffnung durch die Ausstellung führen.
Der Termin ist besonders für die Bildberichterstattung geeignet.
Die Werke können bis zum 31. August 2024 während der Öffnungszeiten der Gerichte besichtigt werden. Der Eintritt ist frei.
Anfechtung der Betriebsratswahl bei der Volkswagen Sachsen GmbH im Jahr 2022
In dem Beschlussverfahren 3 TaBV 9/23 blieben die Beschwerden der Volkswagen Sachsen GmbH (Beteiligte zu 7) und des Betriebsrates der Volkswagen Sachsen GmbH (Beteiligte zu 8) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Zwickau (Az: 4 BV 4/22) vom 28.11.2022 erfolglos. Dieses hatte zuvor die Wahl des Betriebsrates vom 15.03. bis 17.03.2022 bei der Volkswagen Sachsen GmbH für unwirksam erklärt, den weiteren Antrag der Beteiligten zu 1 bis 6, die Wahl für nichtig zu erklären, jedoch zurückgewiesen. Das Sächsische Landesarbeitsgericht hat diese Entscheidung nun im Ergebnis bestätigt, weil gegen wesentliche Vorschriften des Wahlverfahrens verstoßen worden ist. Es hat für die Volkswagen Sachsen GmbH und den Betriebsrat der Volkswagen Sachsen GmbH die Rechtsbeschwerde an das Bundesarbeitsgericht zugelassen.