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Klausuren

Im schriftlichen Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung hat der Prüfungsteilnehmer an
8 Tagen je eine schriftliche Arbeit unter Aufsicht zu fertigen. Die Arbeitszeit beträgt hierbei jeweils 5 Stunden. Der Prüfungsteilnehmer hat 4 Aufgaben mit dem Schwerpunkt aus dem Zivilrecht einschließlich des Verfahrensrechts, 2 Aufgaben mit dem Schwerpunkt aus dem Strafrecht einschließlich des Verfahrensrechts und 2 Aufgaben mit dem Schwerpunkt aus dem Öffentlichen Recht einschließlich des Verfahrensrechts zu bearbeiten.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte § 47 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen (SächsJAPO).

Zur Vorbereitung hierauf bieten wir Ihnen während der gesamten Ausbildung ein umfangreiches Klausurangebot an, welches nahezu komplett aus «echten» Examensklausuren besteht. Die Korrektur erfolgt durch erfahrene Korrektoren, die mit den Anforderungen der Examensklausuren, deren Korrekturen und Bewertungen in besonders hohem Maße vertraut sind.

Dieses Angebot umfasst:

1. Übungsklausuren im Zivilrecht einschließlich der Nebengebiete:

Während ihrer gesamten zivilrechtlichen Ausbildung werden Ihnen mindestens 6 Übungsklausuren im Zivilrecht angeboten, wobei auch die Rechtsgebiete des Arbeits- und Familienrechtes berücksichtigt werden.

2. Übungsklausuren im Strafrecht

Während ihrer gesamten strafrechtlichen Ausbildung werden Ihnen mindestens 4 Übungsklausuren im Strafrecht angeboten.

3. Stationsabschlussklausuren als Aufsichtsklausuren im
    Zivil- und Strafrecht:

Zum Abschluss der Zivilstation müssen Sie 2 Aufsichtsklausuren anfertigen. Die Teilnahme an diesen Aufsichtsarbeiten ist Pflicht.

Am Ende der Strafrechtsstation ist die Teilnahme an einer Aufsichtsarbeit Pflicht.

4. Übungsklausuren im Öffentlichen Recht:

Während Ihrer gesamten öffentlich-rechtlichen Ausbildung werden Ihnen mindestens 5 Übungsklausuren im Öffentlichen Recht angeboten.

5. Aufsichtsklausuren im Öffentlichen Recht:

Zum Abschluss der Verwaltungsstation ist die Teilnahme an 2 Aufsichtsarbeiten Pflicht.

6. Probeexamen:

Je nach Beginn ihres Vorbereitungsdienstes findet für Sie ein Probeexamen entweder in der ersten vollen Februarwoche oder in der ersten vollen Augustwoche statt (im 16. Ausbildungsmonat). Sie haben dabei unter Examensbedingungen 3 Klausuren aus dem Zivilrecht und jeweils eine Klausur aus dem Strafrecht und dem Öffentlichen Recht anzufertigen.

7. Arbeitsgemeinschaftsübergreifender Klausurenkurs
    des Landgerichts Chemnitz:

Im Rahmen dieses Klausurenkurses werden für alle im Vorbereitungsdienst befindlichen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare über das Kalenderjahr verteilt insgesamt 16 Klausuren aus den Rechtsgebieten Zivil- und Strafrecht sowie im Öffentlichen Recht angeboten. Die jeweiligen Sachverhalte werden über das elektronische Lernprogramm ELANRef freigeschalten.

8. Anwaltsklausurenkurs:

Während der Rechtsanwaltsstation bietet die Rechtsanwaltskammer Sachsen einen Klausurenkurs mit bis zu 5 Klausuren aus den Rechtsgebieten Zivil- und Strafrecht sowie dem Öffentlichen Recht an.

Einzelheiten zu den Aufsichts- und Übungsarbeiten sowie den Klausurenkursen entnehmen Sie bitte der VwV Rechtsreferendare.

 

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