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Ablauf

Zivilstation
Rechtsreferendare werden in der Zivilstation bei einem Zivilgericht ausgebildet. Diese Stationsausbildung dauert 5 Monate.
Der stationsbegleitende Unterricht im Zivilrecht wird auch während der übrigen Stationen bis zum Beginn des schriftlichen Teiles der zweiten Juristischen Staatsprüfung fortgesetzt.

Strafstation
Die Ausbildung der Rechtsreferendare in der Strafstation erfolgt bei einem Strafgericht oder einer Staatsanwaltschaft. Sie dauert 3 Monate. Der stationsbegleitende Unterricht im Stafrecht wird auch während der übrigen Stationen bis zum Beginn des schriftlichen Teiles der Zweiten Juristischen Staatsprüfung fortgesetzt.

Verwaltungsstation
In der Verwaltungsstation werden Rechtsreferendare bei der öffentlichen Verwaltung oder einem Verwaltungsgericht ausgebildet. Die Stationsausbildung dauert 4 Monate. Der stationsbegleitende Unterricht im Öffentlichen Recht wird auch während der übrigen Stationen bis zum Beginn des schriftlichen Teiles der Zweiten Juristischen Staatsprüfung fortgesetzt. Die Gestaltung und Durchführung der Ausbildung im Öffentlichen Recht obliegt der Landesdirektion Sachsen.

Rechtsanwaltsstation
Die Ausbildung der Rechtsreferendare in der Rechtsanwaltsstation erfolgt bei einem Rechtsanwalt. Sie dauert 9 Monate. Gegen Ende der Rechtsanwaltsstation (in der Regel Juni und Dezember eines jeden Jahres) findet der schriftliche Teil der Zweiten Juristischen Staatsprüfung statt. Dieser besteht aus 8 Klausuren.
Die Gestaltung und Durchführung der Anwaltsausbildung obliegt der Rechtsanwaltskammer Sachsen.

Wahlstation
Während der Wahlstation werden Rechtsreferendare nach Wahl bei einer der nach § 36 SächsJAPO zugelassenen Stelle (Justiz, Verwaltung, Rechtsanwaltschaft, Notariat und freie Wirtschaft) ausgebildet. Die Stationsausbildung dauert 3 Monate.
Einzelheiten zum Ablauf des juristischen Vorbereitungsdienstes entnehmen Sie bitte den genannten Vorschriften der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen des Freistaates Sachsen (SächsJAPO).

Pilotprojekt
»Bessere Verknüpfung der Ausbildung zwischen Justiz und Anwaltschaft am Landgericht Chemnitz«

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