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    Aktueller Hinweis

    Ab dem 2. März 2026 finden Bauarbeiten auf der Hohen Straße statt. Sie erreichen das Landgericht Chemnitz über die Gerichtsstraße oder fußläufig weiterhin über die Hohe Straße.

    Der Behindertenparkplatz vor dem Hauptgebäude steht weiterhin zur Verfügung.

    Warnhinweis im Zusammenhang mit der Beantragung von Grundbuchauszügen

    Das Sächsische Staatsministerium der Justiz weist im Zusammenhang der Beantragung von Grundbuchabschriften/Grundbuchausdrucken darauf hin, dass Online-Angebote privater Betreiber zur elektronischen Beschaffung von Grundbuchauszügen keine offiziellen Portale des Freistaats Sachsen sind. Zuständig für die Erteilung von Grundbuchabschriften und Ausdrucken aus dem maschinell geführten Grundbuch (§ 78 der Grundbuchverfügung) sind die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten (§ 1 der Grundbuchordnung).

    Dort kann ein einfacher Ausdruck (unbeglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 10 EUR und ein amtlicher Ausdruck (beglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 20 EUR beantragt werden. 

    Nähere Informationen zum Ablauf und den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter:
    Grundbuch-Abschrift beantragen - Amt24

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