Aufgaben, Zuständigkeit
Die Landesjustizkasse in Chemnitz ist eine Abteilung des Oberlandesgerichts Dresden und damit der Dienstaufsicht des Präsidenten des Oberlandesgerichts unterstellt.
Ihre Tätigkeit hat ihre rechtlichen Grundlagen in der Sächsischen Haushaltsordnung, dem Justizbeitreibungsgesetz, der Vertretungsverordnung und einschlägiger Verwaltungsvorschriften.
Die Landesjustizkasse wird durch die Kassenleiterin geführt.
Das Sachgebiet Vollstreckung ist Vollstreckungsbehörde für die durch die Tätigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften innerhalb des Freistaats Sachsen anfallenden Gerichtskosten. Es versendet die dafür von den Gerichten und Staatsanwaltschaften erstellten Kostenrechnungen an die zahlungspflichtigen Bürger, Gesellschaften, und so weiter und leitet falls erforderlich Vollstreckungsmaßnahmen ein.
Die organisatorischen Belange der Landesjustizkasse werden durch das Sachgebiet Allgemeine Verwaltung geregelt.
Alle Ein- und Auszahlungen der Landesjustizkasse werden durch das Sachgebiet Zahlungsverkehr abgewickelt.
Das Sachgebiet Buchführung wird aufgrund so genannter Kassenanordnungen tätig. Mit diesen ordnen die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten an, dass die Landesjustizkasse Auszahlungen vornehmen oder Einzahlungen entgegennehmen soll. Auch dieses Sachgebiet kann Vollstreckungsmaßnahmen einleiten, wenn Einzahlungen nicht rechtzeitig vorgenommen werden.
Die für die Erfüllung der Aufgaben der Landesjustizkasse erforderliche technische Ausrüstung wird durch das Sachgebiet Automatisierte Daten-Verarbeitung gepflegt.