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Hinweise zum Elektronischen Rechtsverkehr

In Rechtssachen ist die Übermittlung von Dokumenten per E-Mail keine zulässige Form der elektronischen Kommunikation mit dem Gericht. Bitte informieren Sie sich über die möglichen Formen des Elektronischen Rechtsverkehrs unter

https://www.justiz.sachsen.de/content/4536.htm

Elektronisch verschlüsselte und elektronisch signierte Nachrichten

Der Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente ist nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Oberlandesgerichts (auch für den Dienstgerichtshof für Richter und das Landesberufsgericht für die Heilberufe) möglich. Nähere Informationen finden Sie unter

https://egvp.justiz.de/

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