Hinweise zum Elektronischen Rechtsverkehr
In Rechtssachen ist die Übermittlung von Dokumenten per E-Mail keine zulässige Form der elektronischen Kommunikation mit dem Gericht. Bitte informieren Sie sich über die möglichen Formen des Elektronischen Rechtsverkehrs unter
https://www.justiz.sachsen.de/content/4536.htm
Elektronisch verschlüsselte und elektronisch signierte Nachrichten
Der Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente ist nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Oberlandesgerichts (auch für den Dienstgerichtshof für Richter und das Landesberufsgericht für die Heilberufe) möglich. Nähere Informationen finden Sie unter