Die Arbeitsgerichte sind für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zuständig. Diese Streitigkeiten resultieren aus dem Arbeitsverhältnis oder betreffen das Bestehen oder Nichtbestehen eines solchen. Daneben entscheiden die Arbeitsgerichte über eine Reihe weiterer Streitigkeiten, die mit dem Arbeitsleben in Verbindung stehen. Dazu zählen Auseinandersetzungen über die Rechtmäßigkeit von Streik, Angelegenheiten wie Wahl, Zusammensetzung und Aufgaben eines Betriebsrats, die Anwendung von Tarifverträgen und besonderen Schutzgesetzen zugunsten bestimmter Arbeitnehmergruppen, wie Schwerbehinderten, werdenden Müttern und Jugendlichen.
Die Arbeitsgerichte in Sachsen haben ihren Sitz in Bautzen, Chemnitz, Dresden, Leipzig bzw. Zwickau. Sie sind erstinstanzliche Gerichte. Das Berufungs - bzw. Beschwerdegericht ist das Sächsische Landesarbeitsgericht in Chemnitz.
Die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit entscheiden unter anderem über Streitigkeiten in Angelegenheiten der gesetzlichen Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung, der gesetzlichen Krankenversicherung, der sozialen Pflegeversicherung, der Künstlersozialversicherung, der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit (z.B. Arbeitslosenversicherung und Insolvenzgeld), der Grundsicherung für Arbeitsuchende, der Sozialhilfe und des Asylbewerberleistungsgesetzes, der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden und des Erziehungs- und Elterngeldes.
Dabei überprüfen die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit, ob die Behörden bei ihren Entscheidungen die maßgeblichen Rechtsvorschriften richtig angewandt haben und ob sie einen zutreffenden Sachverhalt zu Grunde gelegt haben.
Die Sozialgerichte haben ihren Sitz in Chemnitz, Dresden bzw. Leipzig. Sie sind erstinstanzliche Gerichte. Das Berufungs- bzw. Beschwerdegericht ist das Sächsische Landessozialgericht in Chemnitz.
Aufgabe der Verwaltungsgerichtsbarkeit ist die effektive Rechtsschutzgewährleistung. Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm nach Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes und Artikel 38 der Sächsischen Verfassung der Rechtsweg offen. Gerade die Verwaltungsgerichtsbarkeit dient dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor rechtswidrigen Maßnahmen der Verwaltung.
Zu den Aufgaben des Oberverwaltungsgerichts zählen neben den Aufgaben der Rechtsprechung auch Verwaltungsaufgaben. Hierzu gehören zum Beispiel die Bearbeitung von Amtshaftungsangelegenheiten sowie Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben.
Die Verwaltungsgerichte haben ihren Sitz in Chemnitz, Dresden bzw. Leipzig. Sie sind erstinstanzliche Gerichte. Das Berufungs- bzw. Beschwerdegericht ist das Sächsische Oberverwaltungsgericht in Bautzen.
Das Sächsische Finanzgericht ist unter anderem zuständig für Verfahren gegen Finanzämter des Freistaates Sachsen (Steuerangelegenheiten), Angelegenheiten des Kindergeldes, wenn der Klägerinnen und Kläger bei Klageerhebung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Freistaat Sachsen hat, berufsrechtliche Streitigkeiten sächsische Steuerberaterinnen und Steuerberater und Verfahren betreffend Zölle und Verbrauchssteuern, wenn ein Tatbestand im Freistaat Sachsen verwirklicht wurde.
Das Sächsische Finanzgericht hat seinen Sitz in Leipzig.
Das Justizministerium ist die oberste Dienstbehörde in der sächsischen Justiz. An seiner Spitze steht immer eine Justizministerin oder ein Justizminister. Das Justizministerium ist in verschiedene Abteilungen unterteilt. Diese bestehen aus mehreren Referaten. Zu den Aufgaben des Justizministeriums zählen neben vielen anderen auch die Ausbildung und Prüfung des juristischen Nachwuchses und der Anwärterinnen und Anwärter für die Laufbahnausbildungen, zu denen die Justizfachwirtsausbildung und das Rechtspflegestudium gehören.
Das Justizministerium hat seinen Sitz in Dresden.
Das Oberlandesgericht ist auf Landesebene das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Das Oberlandesgericht entscheidet durch Senate. Durch Zivilsenate wird hauptsächlich über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Landgerichte entschieden und über manche Beschwerden gegen Beschlüsse der Amtsgerichte. Die Familiensenate entscheiden über Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in Familien- und Kindschaftssachen und die Strafsenate entscheiden unter anderem über Revisionen gegen Urteile der Amtsgerichte, gegen Berufungsentscheidungen der Landgerichte und über Haftprüfungen. Die Bußgeldsenate bearbeiten Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in Bußgeldsachen.
Die Entscheidungen des Oberlandesgerichts können im Rahmen der vom Gesetz zugelassenen Rechtsmittel vom Bundesgerichtshof auf ihre Richtigkeit überprüft werden.
Neben Aufgaben der Rechtsprechung sind dem Oberlandesgericht auch Verwaltungsaufgaben übertragen. Dazu gehören Amtshaftungsangelegenheiten, die Aufsicht über die Notare, die Referendarausbildung und die Laufbahnausbildungen der Rechtspfleger- bzw. Justizsekretäranwärter/-innen ebenso wie Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben.
Das Oberlandesgericht hat seinen Sitz in Dresden.
Der Dienstaufsicht des Präsidenten des Oberlandesgerichts ist auch die Landesjustizkasse unterstellt. Die Landesjustizkasse treibt als Vollstreckungsbehörde unter anderem Gerichtskosten, Geldstrafen, Ordnungs- und Zwangsgelder bei. Auch der Zahlungseingang von Kostenvorschüssen für Gerichtsverfahren wird dort überwacht.
Die Landesjustizkasse befindet sich in Chemnitz.
Die Landgerichte entscheiden durch Kammern – durch Zivilkammern über bürgerliche Streitigkeiten ab einem gesetzlich bestimmten Streitwert (ausgenommen Mietstreitigkeiten über Wohnraum), durch Kammern für Handelssachen über handelsrechtliche Streitigkeiten zwischen Kaufleuten ab einem gesetzlich bestimmten Streitwert, durch Strafkammern über erstinstanzliche Strafverfahren wegen Strafsachen von besonderer Schwere, durch Strafvollstreckungskammern über verschiedene Maßnahmen der Vollstreckung von Freiheitsstrafen, durch die Beschwerdekammern über Beschlüsse der Amtsgerichte und durch Berufungskammern über Urteile der Amtsgerichte.
Die Entscheidungen der Landgerichte können vom Oberlandesgericht oder vom Bundesgerichtshof auf ihre Richtigkeit überprüft werden.
Die Landgerichte haben ihren Sitz in Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig bzw. Zwickau.
Die Amtsgerichte sind in Zivilsachen vor allem für erstinstanzliche Streitigkeiten mit einem gesetzlich bestimmten Streitwert zuständig. Unabhängig vom Streitwert haben Amtsgerichte unter anderem in Mietstreitigkeiten, soweit es um Wohnraum geht, zu entscheiden und als Familiengerichte in Kindschafts- und Familiensachen. Auch Ordnungswidrigkeitssachen sind dort angesiedelt.
In Strafsachen sind die Amtsgerichte für alle Straftaten zuständig, für die nicht in erster Instanz bereits das Land- oder (ausnahmsweise) das Oberlandesgericht zuständig ist und bei denen keine höhere Strafe als eine Freiheitsstrafe bis zu vier Jahren zu erwarten ist.
Amtsgerichte entscheiden auch über Zwangsvollstreckungssachen und in verschiedenen Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wie beispielsweise Betreuungsverfahren.
Die Zuständigkeiten für die Führung des Handelsregisters, für Insolvenzsachen und für Angelegenheiten der Zwangsversteigerung sind bestimmten Amtsgerichten für mehrere Amtsgerichtsbezirke übertragen.
Gegen Entscheidungen der Amtsgerichte kann in der Regel ein Rechtsmittel beim zuständigen Landgericht eingelegt werden. In einigen Angelegenheiten ist das Oberlandesgericht die zweite Instanz.
Die Amtsgerichte haben ihren Sitz in Auerbach, Aue-Bad Schlema, Bautzen, Borna, Chemnitz, Dippoldiswalde, Döbeln, Dresden, Eilenburg, Freiberg, Görlitz, Grimma, Hohenstein-Ernstthal, Hoyerswerda, Kamenz, Leipzig, Marienberg, Meißen, Pirna, Plauen, Riesa, Torgau, Weißwasser, Zittau bzw. Zwickau.
Die Generalstaatsanwaltschaft wirkt bei den vom Oberlandesgericht Dresden zu entscheidenden Strafsachen mit. Hauptsächlich geschieht dies durch die Abgabe von Stellungnahmen und das Stellen von Anträgen vor Entscheidungen des Oberlandesgerichts über Revisionen gegen Strafurteile der Amts- und Landgerichte, über Rechtsbeschwerden gegen Bußgeldentscheidungen der Amtsgerichte, über die Haftfortdauer nach sechsmonatiger Untersuchungshaft sowie über Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte. Im Rahmen der ihr obliegenden Fach- und Dienstaufsicht überprüft die Generalstaatsanwaltschaft sowohl die Rechtmäßigkeit als auch die Zweckmäßigkeit des Handelns der Bediensteten in den nachgeordneten Staatsanwaltschaften.
Die Generalstaatsanwaltschaft hat ihren Sitz in Dresden.
Den Staatsanwaltschaften sind die Leitung der Ermittlungsverfahren, die Anklagevertretung in gerichtlichen Straf- und Bußgeldverfahren sowie die Strafvollstreckung übertragen. Dafür sind in jeder Staatsanwaltschaft verschiedene Ermittlungsabteilungen und eine Vollstreckungsabteilung zuständig. In Sachsen sind den Staatsanwaltschaften auch die Führungsaufsichtsstellen für den jeweiligen Landgerichtsbezirk zugeordnet.
Die Staatsanwaltschaften haben ihren Sitz in Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig bzw. Zwickau.
Die Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz begleitet die Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizbehörden auf ihrem Weg in die digitale Arbeitswelt. Ihr obliegen zahlreiche wichtige Aufgaben in diesem Zusammenhang. Dazu gehören der Betrieb eines Rechenzentrums, die Ausstattung von Arbeitsplätzen und Sitzungssälen mit Hard- und Software, die Bereitstellung von Standard- und Spezialsoftware, die Administration, Weiterentwicklung und Datensicherung informationstechnischer Systeme, die länderübergreifende Entwicklung justizspezifischer Anwendungen, die Einführung und Betreuung justizspezifischer Anwendungen, die Anwenderunterstützung per Service-Line und direkt vor Ort und fachspezifische Schulungsangebote.
Die Leitstelle für Informationstechnologie hat ihren Sitz in Dresden.