Bewerbung und Auswahlverfahren
Sie sind an einer Ausbildung interessiert und bringen folgende Voraussetzungen mit:
- Realschulabschluss oder einen gleichwertigen bzw. weitergehenden Schulabschluss
- ein grundlegendes Interesse an rechtlichen Zusammenhängen
- Freude an der Arbeit im Team
- hohe Ansprüche an die Qualität Ihres Arbeitsergebnisses
- Einfühlungsvermögen im Kontakt mit hilfe- und rechtsuchenden Bürgern
- Offenheit für eine vorwiegend bildschirmgebundene Tätigkeit und die Arbeit mit unterschiedlichsten EDV-Anwendungen
- die beamtenrechtlichen Voraussetzungen (gesundheitliche und persönliche Eignung, deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates, am Tag der Einstellung das 42. Lebensjahr noch nicht vollendet; es können Ausnahmen von der Altersgrenze gelten, die im Einzelfall geprüft werden)
Bewerbungen für den Ausbildungsbeginn im September 2026 sind ab 1. Juni 2025 über den folgenden Link möglich.
Haben Sie Fragen oder Probleme mit dem Formular?
Ihre Ansprechpartnerin:
Susanne Dittmann
Telefon 0351 446 1278
E-Mail: bewerbung@olg.justiz.sachsen.de
Wie läuft das Auswahlverfahren ab?
Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung
Bewerberinnen und Bewerber mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Beim Ausbildungszentrum Bobritzsch finden Anwärter/-innen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung die notwendigen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung. So unterstützen eine Vielzahl von Lösungen (z.B. Fahrstühle, ergonomisch passende Möbelunterbauten oder elektronische/technische Hilfsmittel) den Erfolg der Ausbildung. Die Dozentinnen und Dozenten sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung bemühen sich individuell um die Integration von Anwärter/-innen mit Schwerbehinderung/Gleichstellung in das Ausbildungszentrum Bobritzsch. Dies gilt auch für die praktischen Ausbildungsabschnitte in den jeweiligen Justizbehörden. Das Oberlandesgericht Dresden als Einstellungsbehörde sowie die Ausbildungsleiter/-innen bei den Amtsgerichten Bautzen und Zwickau stehen Ihnen als Ansprechpartner/-innen zur Verfügung.
Eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung ist deshalb kein Hindernis, sich um die Ausbildung zur Justizfachwirtin und zum Justizfachwirt zu bewerben.