Justizfachwirtinnen und
-fachwirte bei der Staatsanwaltschaft
#STAATSANWALTSCHAFT
Strafverfahren werden bei der Staatsanwaltschaft eingeleitet. Dort erfolgen alle notwendigen Ermittlungen, bis es zur Anklageerhebung, zum Antrag auf Erlass eines Strafbefehls oder auf Einstellung eines Verfahrens kommt. Das Verfahren wird dann beim Amtsgericht fortgeführt. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, gelangen die Akten mit Strafaussprüchen gegen Erwachsene an die Staatsanwaltschaft zur Einleitung der Strafvollstreckung.
Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte können sowohl in einer Ermittlungsabteilung als auch in der Strafvollstreckungsabteilung zum Einsatz kommen. Ihnen sind neben der aktenmäßigen Behandlung unter anderem auch die Führung von Haftübersichten, die Registrierung der beschlagnahmten Gegenstände, die Verwahrung von Führerscheinen und die Mitteilung an verschiedene Register und andere öffentliche Stellen übertragen. Sie berechnen Kosten und erledigen Schreibwerk, erstellen beglaubigte Abschriften und arbeiten sowohl mit den Kolleginnen und Kollegen des Amtsgerichts als auch mit der Polizei eng zusammen. Sie ermöglichen Akteneinsichten und sind in den Serviceeinheiten erste Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Bürgerinnen und Bürger, die Anwaltschaft und Verfahrensbeteiligte.