07.04.2021

Poolführer im Verfahren gg. Abdullah

Benennung der Poolführer im Staatsschutzverfahren gegen Abdullah A.

In dem Staatsschutzverfahren gegen Abdullah A., das am 12. April 2021 um 09.00 Uhr im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Dresden, Hammerweg 26, 01127 Dresden, beginnt, sind nach der sitzungspolizeilichen Anordnung des Vorsitzenden Aufnahmen im Sitzungssaal nur durch zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privatrechtlicher Sender) sowie durch vier Fotografen zulässig (Pool-Lösung).

Die Poolführerschaft für Fernsehaufnahmen im Sitzungssaal wird für die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten vom Mitteldeutschen Rundfunk und für die privaten Fernsehsender von der Mediengruppe RTL Landesstudio Ost GmbH übernommen.

Die Fotoaufnahmen im Sitzungssaal werden von dpa, epa/Getty Images, xcitepress und O. Landgraf übernommen bzw. diesen übertragen.

Kontakt zu den Poolführern kann über die Pressestelle des Oberlandesgerichts Dresden (e-mail: presse@olg.justiz.sachsen.de) oder die Presseräume im Prozessgebäude aufgenommen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nach der sitzungspolizeilichen Anordnung Bildaufnahmen des Angeklagten, der Nebenkläger und von Zeugen mit geeigneten Mitteln zu anonymisieren sind, es sei denn, die Betroffenen erklären ihre Zustimmung. Die Poolführer haben vor der Weitergabe des gefertigten Bildmaterials dieses in geeigneter Weise zu anonymisieren oder sonst sicherzustellen, dass die Anonymisierungsvorschrift von den Empfängern beachtet wird.

Aktenzeichen: 4 St 1/21

Medieninformation Nr. 19/2021

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