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Presse- und Medieninformationen

Für Medienvertreter und freie Journalisten besteht die Möglichkeit, sich in den Medienverteiler des Oberlandesgerichts Dresden eintragen zu lassen. Sie erhalten dann alle Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts per E-Mail. Eine Auswahl auf bestimmte Themenbereiche ist nicht möglich. Wenn Sie in den Medienverteiler des Oberlandesgerichts Dresden aufgenommen werden möchten, senden Sie uns bitte eine E-Mail.

Zudem besteht die Möglichkeit, den Medienservice des Freistaates zu nutzen http://www.medienservice.sachsen.de/medien/

Gruppen und Schulklassen, die an einer Sitzung des Oberlandesgerichts teilnehmen möchten, werden gebeten, sich rechtzeitig vor dem Termin mit der Pressesprecherin in Verbindung zu setzen.

Führungen durch das Gebäude sind nur nach vorheriger Absprache möglich.

Anonymisierte Entscheidungsabschriften finden Sie unter dem Unterpunkt Rechtsprechung.

Die Übersendung einer nicht veröffentlichten anonymisierten Entscheidung ist grundsätzlich kostenpflichtig. Für sie sollte ein entsprechendes Interesse (z.B. presserechtlicher oder wissenschaftlicher Natur) dargelegt werden. Ein formloses Ersuchen auf Übersendung einer nicht veröffentlichten anonymisierten Entscheidung können Sie unter Angabe des Aktenzeichens an folgende E-Mail-Adresse richten: Presse@olg.justiz.sachsen.de.

Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen innerhalb des Hauses bedürfen grundsätzlich der Genehmigung des Präsidenten des Oberlandesgerichts.

Für den Eingangsbereich des Ständehauses besteht eine generelle Fotoerlaubnis.

Foto-, Film- und Fernsehaufnahmen während der mündlichen Verhandlungen sind untersagt, § 169 S. 2 GVG.
Soweit Sie Aufnahmen beabsichtigen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vorher an die Verwaltung des Oberlandesgerichts bzw. als Medienvertreter an die Pressesprecherin.

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