01.04.2021

Sitzplatzvergabe im Verfahren gg Abdullah

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Sitzplatzvergabe für Journalisten im Staatsschutzverfahren gegen Abdullah A.

Im Strafverfahren gegen Abdullah A. ist das Akkreditierungsverfahren abgeschlossen. Alle Medienorgane, die am Akkreditierungsverfahren teilgenommen haben, erhalten einen Sitzplatz.

Die Hauptverhandlung beginnt am 12. April 2021 um 9.00 Uhr im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Dresden, Hammerweg 26, 01127 Dresden. Die Termine sind der Medieninformation Nr. 15/2021 des Oberlandesgerichts Dresden zu entnehmen.

1. Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens

Aufgrund des Akkreditierungsverfahrens erhalten folgende Medienorgane/Journalisten jeweils einen Sitzplatz:

Gruppe 1 - Nachrichtenagenturen mit Sitz im Inland:
a) epd/Landesdienst Ost, Büro Dresden
b) dpa
c) AFP
d) xcitepress.com

Gruppe 2 - öffentlich-rechtliche Fernsehsender mit Sitz im Inland:
ZDF
Phoenix

Gruppe 3 - öffentlich-rechtliche Hörfunksender mit Sitz im Inland:
Deutschlandfunk
MDR

Gruppe 4 - private Fernsehsender mit Sitz im Inland:
Mediengruppe RTL Landesstudio Ost GmbH

Gruppe 5 - private Hörfunksender mit Sitz im Inland:
./.

Gruppe 6 - Tageszeitungen mit einer ständigen Redaktion oder Verlagshauptsitz in Sachsen:
a) Sächsische Zeitung
b) BILD Dresden
c) Dresdner Morgenpost
d) DNN
e) Die Zeit

Gruppe 7 - Sonstige Print- und Onlinemedien mit Sitz im Inland:
a) taz, die Tageszeitung
b) SPIEGEL
c) Frankfurter Allgemeine Zeitung

Gruppe 8 - Sonstige Medien mit Sitz im Inland:
./.

Gruppe 9 - Medien mit Sitz im Ausland:
./.

Vergabe freier Sitzplätze aus dem Medienkontingent gemäß der Sitzungspolizeilichen Anordnung vom 23. März 2021 Punkt  V. 6 d), e), b):
MDR- Fernsehen
Jungle World

Von den insgesamt 25 für Medienvertreter zur Verfügung stehenden Sitzplätzen sind somit für die vorstehenden Medienorgane 19 Plätze fest reserviert. Die Medienorgane können den für sie reservierten Sitzplatz mit einer entsprechend akkreditierten Person besetzen. Aus dem Medienkontingent nicht in Anspruch genommene Sitzplätze werden zu Beginn eines jeden Sitzungstages zunächst an Medienvertreter vergeben. Sodann noch verbleibende Sitzplätze werden dem Kontingent für sonstige Zuhörer zugeschlagen. Die Sitzplatzvergabe erfolgt innerhalb dieser Gruppen jeweils in der Reihenfolge des Eintreffens im Prozessgebäude.

Die für Medienvertreter und Journalisten reservierten Plätze müssen bis spätestens fünf Minuten vor Sitzungsbeginn eingenommen worden sein, anderenfalls werden sie nach Maßgabe der sitzungspolizeilichen Anordnung an andere wartende Medienvertreter und Journalisten bzw. Zuschauer vergeben.

2. Akkreditierungsunterlagen

Die Akkreditierungsunterlagen (Akkreditierungsausweise, Sitzplatzkarten und Poolausweise) für Personen, die am Akkreditierungsverfahren teilgenommen haben, können am ersten Verhandlungstag, dem 12. April 2021 ab 7.30 Uhr im Prozessgebäudes des Oberlandesgerichts Dresden (Hammerweg 26, 01127 Dresden) unter Vorlage eines gültigen Personalausweis- oder Passdokumentes sowie des aktuellen Presseausweises oder einer aktuellen Arbeitgeberbestätigung abgeholt werden. Für die Ausstellung des Akkreditierungsnachweises ist ein Passbild oder ein einem Passbild vergleichbares Lichtbild beizubringen. Die Vorlage des Ausweises ist für den Zutritt zum Prozessgebäude zwingend erforderlich. Soweit die Abholung für nicht persönlich erscheinende Personen erfolgen soll, bedarf dies einer entsprechenden schriftlichen Vollmacht bzw. Legitimation des Abholenden.

Sollte es einzelnen Medienvertretern/Journalisten in begründeten Ausnahmefällen nicht möglich sein, die Akkreditierungsunterlagen an dem genannten Tag abzuholen oder abholen zu lassen, können diese am 16. April 2021 in der Zeit von 8.15 Uhr bis 10.30 Uhr im Prozessgebäude abgeholt werden.

3. Poolführerschaft

Über die Poolführerschaft für Aufnahmen im Sitzungssaal wird mit einer gesonderten Mitteilung informiert werden, sobald abschließende Regelungen getroffen worden sind.

4. Presseraum und Aufnahmen

Im Prozessgebäude stehen zwei Presseräume mit Arbeitstischen und Stromversorgung im Rahmen des vorhandenen Platzangebotes zur Verfügung.

Entsprechend der sitzungspolizeilichen Anordnung ist es akkreditierten Medienvertretern und Journalisten gestattet, mobile Computer in den Sitzungssaal mitzunehmen und dort im Offlinebetrieb zu verwenden. Mobiltelefone sind im Saal nur in ausgeschaltetem Zustand zulässig. Bild- und Tonaufnahmen sind innerhalb des gesamten Sicherheitsbereiches vollständig untersagt. Ausnahmen bestehen lediglich für die Poolführer im Foyerbereich unmittelbar vor den Presseräumen und im Sitzungssaal ab jeweils 10 Minuten vor dem angesetzten Beginn der Sitzung.

5. Sonstige Hinweise

Im Gebäude finden nach Maßgabe der sitzungspolizeilichen Anordnung und der Hausordnung des Hausrechtsinhabers, des Präsidenten des Oberlandesgerichts Dresden, umfangreiche Sicherheitskontrollen statt, die geraume Zeit in Anspruch nehmen werden. Zur Vermeidung von Verzögerungen wird daher gebeten, mit entsprechend großem zeitlichen Vorlauf vor dem Verfahrensbeginn zu erscheinen.

Vorsorglich wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass das Oberlandesgericht Dresden vor dem Prozessgebäude weder Parkflächen noch Stellflächen für Übertragungsfahrzeuge zur Verfügung stellen kann und diese im öffentlichen Bereich ortsnah nur eingeschränkt vorhanden sind.

Aktenzeichen: 4 St 1/21

Medieninformation Nr. 18/2021

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