18.03.2021

Urteil gegen »Freital III« erwartet

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Urteil im Strafverfahren gegen weitere Unterstützer der sogenannten »Gruppe Freital« (Gruppe Freital III)

Heute erging das Urteil im letzten Prozess im Zusammenhang mit der rechtsterroristischen »Gruppe Freital«.

Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden hat zwei Männer und eine Frau wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und der Beteiligung an bzw. Beihilfe zu den Straftaten im Zusammenhang mit dem Angriff auf ein links-alternatives Wohnprojekt in Dresden im Oktober 2015 zu Haftstrafen von einem Jahr, einem Jahr und drei Monaten bzw. zwei Jahren verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In dem Verfahren gegen die Rädelsführer und andere Mitglieder der »Gruppe Freital« hatte der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts vor drei Jahren sieben Männer und eine Frau als Hauptverantwortliche der terroristischen Vereinigung auch für ihre Beteiligung an weiteren von dieser begangenen Anschlägen - teilweise wegen versuchten Mordes oder Beihilfe dazu - zu Haftstrafen zwischen vier und zehn Jahren verurteilt (Urteil vom 7. März 2018 - Az.: 4 St 1/16 - Medieninformation Nr. 9/2018).

In einem weiteren Strafverfahren gegen Mitglieder bzw. Unterstützer dieser Gruppe waren bereits am 4. Februar 2021 drei der Angeklagten durch den Senat zu Freiheitsstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren, die jeweils zur Bewährung ausgesetzt wurden, verurteilt worden. Gegen den vierten Angeklagten, der an zwei Sprengstoffanschlägen als unmittelbar Ausführender beteiligt war, wurde eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verhängt. (Az.: 4 St 1/20 - Medieninformation Nr. 6/2021).

OLG Dresden, Urteil vom 18. März 2021
Aktenzeichen: 4 St 2/20

Medieninformation Nr. 13/2021

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