11.03.2021

Urteil gegen »Gruppe Freital III« erwartet

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Urteilsverkündung im Verfahren »Gruppe Freital III« erwartet

In dem Staatsschutzverfahren gegen mutmaßliche Unterstützer der Gruppe Freital »Freital III« (vgl. Medieninformation Nr. 3/2021 vom 22. Januar 2021) soll am

Donnerstag, dem 18. März 2021, um 14 Uhr

die Urteilsverkündung erfolgen.

Die Generalstaatsanwaltschaft hat in ihrem Plädoyer Freiheitsstrafen, die zur Bewährung auszusetzen sind, und weitere Auflagen für die Angeklagten gefordert.

Die Urteilsverkündung findet im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Dresden, Hammerweg 26, 01127 Dresden statt.

Auf die für Verfahren im Prozessgebäude am Hammerweg geltenden Sicherheitsbestimmungen wird hingewiesen.

Aktenzeichen: 4 St 2/20
Medieninformation Nr. 11/2021

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