Weiteres Strafverfahren gegen »Freital III«
Weiteres Strafverfahren gegen Unterstützer der »Gruppe Freital« (Freital III) beginnt am 26. Januar 2021
Vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Dresden beginnt am Dienstag, 26. Januar 2021 um 10.00 Uhr die Hauptverhandlung gegen drei Angeklagte (zwei Männer und eine Frau), denen die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eine Beteiligung an Straftaten der sogenannten »Gruppe Freital« zur Last legt.
Allen drei Angeklagten wird zu Last gelegt, durch jeweils eine Handlung die als rechtsterroristische Vereinigung eingestufte »Gruppe Freital« unterstützt zu haben. Mit zwischenzeitlich rechtskräftigem Urteil des Staatsschutzsenats vom 7. März 2018 (Az.: 4 St 1/16) sind die Hauptverantwortlichen dieser Gruppierung zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.
Einer der jetzt Angeklagten soll sich an dem der Gruppe zugerechneten Angriff auf das alternative Wohnprojekt »Mangelwirtschaft« beteiligt haben, wobei ihm tateinheitlich auch Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion, Sachbeschädigung, gefährliche Körperverletzung und versuchte gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt werden.
Die Hauptverhandlung wird im Prozessgebäude des Oberlandesgerichts Dresden, Hammerweg 26, 01127 Dresden, durchgeführt.
Folgende Fortsetzungstermine, die dann jeweils um 9.00 Uhr beginnen, sind gegenwärtig geplant:
Freitag, 29.01.2021,
Mittwoch, 10.02.2021,
Donnerstag, 11.02.2021,
Dienstag, 23.02.2021,
Mittwoch, 24.02.2021,
Dienstag, 02.03.2021,
Dienstag, 09.03.2021,
Donnerstag, 18.03.2021.
Weitere Fortsetzungstermine sind möglich.
Der Vorsitzende des Staatsschutzsenates des Oberlandesgerichts Dresden hat für die Hauptverhandlung sitzungspolizeiliche Anordnungen getroffen. Auf die folgenden Anordnungen wird besonders hingewiesen.
1. Akkreditierungsverfahren
Es wird ein Akkreditierungsverfahren durchgeführt. Nach der sitzungspolizeilichen Anordnung sind 10 Sitzplätze für akkreditierte Journalisten und Medienvertreter bis fünf Minuten vor Sitzungsbeginn reserviert. Die Sitzplatzvergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eintreffens am Sitzungssaal nach dem Absolvieren der Einlasskontrolle.
Für die Akkreditierung ist keine Frist vorgesehen.
Akkreditierungsgesuche sind unter dem Betreff »Freital III« ausschließlich an die E-Mail-Adresse: Akkreditierung@olg.justiz.sachsen.de zu richten.
Dem Akkreditierungsgesuch ist eine elektronische Kopie des Presseausweises, eine Arbeitgeberbestätigung oder ein sonstiger Nachweis journalistischer Tätigkeit beizufügen.
Von den akkreditierten Fernsehvertretern werden pro Sitzungstag zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privatrechtlicher Sender), bestehend aus einem Kameramann, einem Techniker und einem Redakteur, mit jeweils einer Kamera für Aufnahmen im Sitzungssaal vor Beginn der Hauptverhandlung zugelassen, die sich einverstanden erklärt haben, ihr Ton- und Bildmaterial anderen Sendern zur Verfügung zu stellen (Pool-Lösung).
Von den akkreditierten Journalisten/Medienvertretern werden pro Sitzungstag zwei Fotografen (zwei Agenturvertreter und zwei freie Fotografen) für Aufnahmen im Sitzungssaal vor Beginn der Hauptverhandlung zugelassen, die sich einverstanden erklärt haben, ihr Bildmaterial anderen Agenturen zur Verfügung zu stellen (Pool-Lösung).
Auf die Anordnungen zur Anonymisierung von Bildaufnahmen in der Sitzungspolizeilichen Anordnung des Vorsitzenden wird hingewiesen.
2. Sicherheitsanordnungen
Zugang zum Prozessgebäude
Es finden umfangreiche Sicherheitskontrollen statt. Der durchzuführenden Einlasskontrolle haben sich alle Zuhörer einschließlich der Medienvertreter und die übrigen Verfahrensbeteiligten zu unterziehen. Es ist daher beabsichtigt, mit den Einlasskontrollen am ersten Verhandlungstag, dem 26. Januar 2021, um 8.30 Uhr zu beginnen, um einen rechtzeitigen Zugang zu ermöglichen. An den anderen Verhandlungstagen wird das Gebäude spätestens 45 Minuten vor Sitzungsbeginn geöffnet.
Besucher sollten ausreichend Zeit vor dem Sitzungsbeginn einplanen, da die Sicherheitskontrollen zeitaufwändig sind und zu erheblichen Verzögerungen führen können.
Sicherheitskontrollen
Aufgrund der sitzungspolizeilichen Anordnung ist allen Personen das Mitführen von Waffen und Gegenständen untersagt, die geeignet sind
1. andere körperlich zu verletzen
2. zur Störung der Hauptverhandlung verwendet zu werden
3. die Identifizierung möglicher Störer zu vereiteln oder zu erschweren
4. die Sicherheit und Ordnung im Sitzungssaal einschließlich des Zugangsbereichs durch das demonstrative Vorzeigen von Symbolen oder bildlichen bzw. textlichen Darstellung politischer, weltanschaulicher oder religiöser Bekenntnisse durch Aussagen mit Bezügen zum Gegenstand des Verfahrens oder seinen Beteiligten zu beeinträchtigen.
Es ist nicht gestattet, Taschen und andere Behältnisse, Funkgeräte, Mobiltelefone (Handys), mobile Computer (Laptops, Tablets), Foto- und Filmapparate sowie Geräte, die der Ton- und Bildaufnahme bzw. Wiedergabe dienen, in den Sitzungssaal mitzunehmen.
Ausnahmen hiervon bestehen für akkreditierte Medienvertreter/Journalisten sowie die Verteidiger, Nebenklägervertreter, Vertreter der Jugendgerichtshilfe, Dolmetscher und Sachverständige.
Im Hinblick auf die umfangreichen sitzungspolizeilichen Anordnungen zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Sitzungssaal wird angeraten - auch um eine zügige Einlasskontrolle zu ermöglichen - nicht zugelassene Gegenstände (scharfe oder spitze Gegenstände: z.B. Messer, Schere, Zirkel, Nagelfeile, Werkzeuge; Glas: z.B. Getränkeflaschen, Parfüm; Dosen: z.B. Getränke, Haarspray; Feuerzeuge; pyrotechnische Erzeugnisse einschließlich Taschen und andere Behältnisse sowie Handys etc. nicht mit zum Prozessgebäude zu bringen.
Bei der Einlasskontrolle müssen sich alle Personen mit einem gültigen Bundespersonalausweis oder Reisepass bzw. mit einem Ausweis der Rechtsanwaltskammer ausweisen, ausländische Staatsangehörige mit einem entsprechenden gültigen Ausweispapier. Pressevertreter haben sich zusätzlich durch einen gültigen Presseausweis und ggf. durch einen Akkreditierungsnachweis zu legitimieren.
Zuhörern, die sich nicht in der vorgeschriebenen Weise ausweisen oder sich weigern, beanstandete Gegenstände in Verwahrung zu geben oder sich abtasten zu lassen, wird der Zutritt versagt werden.
Akkreditierte Journalisten und Medienvertreter dürfen ihre Mobiltelefone nur im ausgeschalteten Zustand mit in den Sitzungssaal bringen. Mobile Computer dürfen hier nur offline betrieben werden. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen sind mit diesen Geräten nicht erlaubt. Das Telefonieren, Twittern und sonstige Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets ist im Sitzungssaal nicht gestattet.
Personen, die an COVID-19 erkrankt sind oder aus anderen Gründen unter Quarantäne stehen, kann kein Einlass gewährt werden. Alle Besucher werden dringend ersucht, die hygienischen Mindeststandards (Wahrung des Abstandes, Husten- und Niesetikette, Händehygiene) einzuhalten. Im Gebäude ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für den Verhandlungssaal entscheidet der Vorsitzende darüber, ob und inwieweit auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden kann.
Sitzplätze
Aufgrund des aus Infektionsschutzgründen zu wahrenden Sicherheitsabstandes stehen im Zuhörerbereich des Sitzungssaales insgesamt nur 39 Sitzplätze zur Verfügung. Hiervon sind 10 Sitzplätze zunächst für Medienvertreter/Journalisten reserviert.
Es dürfen nur so viele Zuhörer in den Sitzungssaal eingelassen werden, wie Sitzplätze für Zuhörer vorhanden sind. Die Sitzplatzvergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eintreffens am Sitzungssaal. Ein nach Sitzungsbeginn frei werdender Sitzplatz wird nachrückend neu belegt. Reservierungen sind nicht statthaft.
Die Sitzungspolizeiliche Anordnung des Vorsitzenden des 4. Strafsenats vom 20. Januar 2021 einschließlich der dieser beigegebenen Begründung kann von Medienvertretern über die Pressestelle eingesehen werden. Zudem wird sie im Eingangsbereich des Prozessgebäudes ausgelegt.
Aktenzeichen: 4 St 2/20
Medieninformation Nr. 3/2021