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Örtliche Zuständigkeit

Das Sozialgericht Dresden ist örtlich zuständig für die Landkreise Bautzen, Görlitz, Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie für die Landeshauptstadt Dresden. Ferner ist das Sozialgericht Dresden sachsenweit für alle Vertrags(zahn)arztangelegenheiten zuständig.

Im Justizportal des Bundes und der Länder wird ein bundesweites Orts- und Gerichtsverzeichnis geführt. Dieses ermöglicht die Suche nach dem örtlich zuständigen Gericht.

Der Zuständigkeitsbereich des Sozialgerichts Dresden ist im Verwaltungsatlas Sachsen dargestellt.

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