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Ausbildung im Gericht

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, während der Semesterferien beim Sozialgericht Leipzig einen Teil der Praktischen Studienzeit nach § 19 SächsJPO abzuleisten. Es wird kein Gruppenpraktikum angeboten, sondern die Praktikantin/der Praktikant einzeln einer Richterin/einem Richter zugewiesen. Weil Bewerberinnen und Bewerber aus dem Referendariat vorrangig berücksichtigt werden müssen, kann über die Zulassung von Praktikantinnen und Praktikanten auf Restplätze erst wenige Wochen vor Beginn der Semesterferien entschieden werden. Bewerbungen sind möglich mit kurzem Lebenslauf und Immatrikulationsbescheinigung. Das Anschreiben sollte die Postanschrift, die Handynummer, die gewünschte Dauer des Praktikums (Anzahl der Tage) und die Semesterferien, in denen das Praktikum liegen soll, enthalten.

Für die Semesterferien im Sommersemester 2021 sind keine Praktikumsplätze mehr frei.

Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare können ihre Verwaltungs- oder Wahlstation beim Sozialgericht Leipzig absolvieren. Interessierte Referendarinnen und Referendare mögen per Mail oder postalisch ein Anschreiben mit Angabe ihrer Postanschrift, ihrer Handynummer sowie des gewünschten Zuweisungszeitraums übersenden. Spezielle Wünsche nach der Ausbildung in bestimmten Rechtsgebieten können leider nur dann berücksichtigt werden, wenn Kapazitäten bestehen. Die Anzahl der Plätze insgesamt ist begrenzt.

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