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    Die Jobcenter, die als gemeinsame Einrichtung bestehen (d.h. ohne Jobcenter der Optionskommunen, z.B. im Landkreis Leipzig), die Arbeitsagenturen und die Familienkassen übersenden dem Sozialgericht Leipzig seit September 2020 ihre Verwaltungsakten nur noch in elektronischer Form, soweit sie in der Behörde elektronisch geführt werden (je nach Dienststelle ab Mitte 2016 bis Mitte 2017). Diese elektronischen Verwaltungsakten werden den Gerichten nicht als große PDF-Dateien übersandt, sondern als sog. strukturierte Schriftgutobjekte, die der in der Behörde vorgehaltenen elektronischen Akte entsprechen, jedoch in ein für alle Justizdienststellen maschinenlesbares Austauschformat (XJustiz) übertragen wurden. Die bisherige Praxis, Ausdrucke von Aktensegmenten einer elektronischen Akte an das Sozialgericht Leipzig zu übersenden, wird daher auslaufen.

    Soweit eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt in einem am Sozialgericht Leipzig anhängigen Rechtsstreit Akteneinsicht in eine elektronische Verwaltungsakte der vorstehend beschriebenen Art beantragt, wird diese grundsätzlich auf Grundlage des seit 01.07.2021 geltenden § 120 Abs. 2 Satz 1 SGG so, wie sie das Gericht erhalten hat – d.h. als strukturiertes Schriftgutobjekt – an das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) versandt, das gemäß § 65a Abs. 4 Nr. 2 SGG als sicherer Übermittlungsweg gilt. Bei größeren Akten kann die Übersendung aufgrund der Größenbeschränkung im beA durch mehrere Nachrichten erfolgen.

    Die meisten Softwarepakete für Anwaltskanzleien können strukturierte (Justiz-) Schriftgutobjekte noch nicht anzeigen, auch wenn die entsprechenden technischen Normen (XJustiz) öffentlich bekanntgemacht sind. Der Entwickler der Fachanwendung der sächsischen Sozialgerichtsbarkeit hat daher einen einfach zu bedienenden und zu installierenden (XJustiz-) Viewer kostenfrei für Anwaltskanzleien zur Verfügung stellt, der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eine vollständige Darstellung elektronischer Verwaltungsakten, die als strukturiertes Schriftgutobjekt vorliegen, ermöglicht. Der Viewer ist hinsichtlich seiner Funktionalität vergleichbar mit der im Gericht eingesetzten Software.

    Einzelheiten dazu finden sich in den nachfolgend veröffentlichten Handreichung.

    Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.
    Das Sozialgericht Leipzig ist eine transparenzpflichtige Stelle. Dies gilt jedoch nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege unterliegt keiner Transparenzpflicht.

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     Justitia

    Justitia (© Aldeca Productions I Adobe Stock)

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    © Sächs. Landessozialgericht

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