Hauptinhalt

Hinweise zum Elektronischen Rechtsverkehr

Elektronischer Rechtsverkehr

In Rechtssachen ist die Übermittlung von Dokumenten per E-Mail keine zulässige Form der elektronischen Kommunikation mit der Generalstaatsanwaltschaft. Bitte informieren Sie sich über die möglichen Formen des elektronischen Rechtsverkehrs auf dieser Seite.

Elektronisch verschlüsselte und elektronisch signierte Nachrichten

Der Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente ist nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach möglich. Nähere Informationen finden Sie unter

zurück zum Seitenanfang