Die Staatsanwaltschaft Zwickau ist für den allgemeinen Publikumsverkehr wieder geöffnet.
Anträge und Anliegen werden weiterhin auch schriftlich, per E-Mail oder telefonisch entgegen genommen. Für Anrufe steht zu den bekannten Öffnungszeiten unter den Telefonnummern
0375 5092-620 für den Bereich Zwickau und
03741 10-1738 für den Zuständigkeitsbereich der Zweigstelle Plauen
ein Telefondienst zur Verfügung.
E-Mail Hauptstelle Zwickau: poststelle@staz.justiz.sachsen.de
E-Mail Zweigstelle Plauen: poststelle-pl@staz.justiz.sachsen.de
Zur Reduzierung von Infektionsrisiken gelten folgende Regelungen:
Mit Betreten des Gebäudes bestätigen Sie, dass Sie keine Symptome einer Corona-Infektion aufweisen.
Der Zutritt zur Staatsanwaltschaft ist nicht möglich, wenn Sie Symptome einer Corona-Infektion aufweisen.
Soweit Sie zu diesem Personenkreis zählen und zu einem Termin geladen wurden, kontaktieren Sie bitte umgehend den auf der Ladung angegebenen Sachbearbeiter.
In der Staatsanwaltschaft Zwickau ist durch alle Besucher mit deutlichen Erkältungssymptomen eine FFP2-/KN95-Maske oder vergleichbare Atemschutzmaske zu tragen.
Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.
Das Sächsische Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung ist eine transparenzpflichtige Stelle, jedoch nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege und Strafverfolgung unterliegt keiner Transparenzpflicht.