1. Navigation
  2. Inhalt
  3. Herausgeber
Signet sachsen.de

Justiz in Sachsen

Languages
Inhalt

Betreuungsgericht

Das Betreuungsgericht ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig.

Weiterhin werden  alle erforderlichen  Genehmigungen und andere Verfahren in Betreuungssachen, wie z.B. Bestellung eines Betreuers oder Verfahrenspflegers bearbeitet.

.

Marginalspalte

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa

  • SymbolBesucheradresse:
    Hospitalstraße 7
    01097 Dresden
  • SymbolE-Mail
© Justiz in Sachsen