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Verwaltungsgericht Dresden

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Aktuelle Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Dresden:

05.02.2010 - Die Beschränkung einer angemeldeten Demonstration auf eine nur »stationäre« Kundgebung verstößt gegen die Versammlungsfreiheit

Die Beschränkung einer von der »Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland« (JLO) für den 13. Febraur 2010 in Dresden angemeldeten Demonstration auf eine nur »stationäre« Versammlung greift in unzulässiger Weise in die vom Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit ein. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom heutigen Tag hervor (Az. 6 L 35/10).

Aktuelles

Die Mediatorin des Verwaltungsgerichts Dresden, Mariette Bastius

Die Mediatorin des Verwaltungsgerichts Dresden, Mariette Bastius
(©  VG Dresden)

Mediation im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

In Ergänzung zur richterlichen Tätigkeit bietet das Verwaltungsgericht Dresden ab Januar 2010 in einzelnen Verfahren die Durchführung einer gerichtsnahen Mediation an. Dabei versuchen die Beteiligten unter Anleitung einer eigens geschulten richterlichen Mediatorin gemeinsam sinnvolle und interesssengerechte Lösungen für ihre Streitfragen zu erarbeiten. Nähere Informationen zur Mediation finden sie unter dem entsprechenden Menüpunkt links oben sowie in der Pressemitteilung vom 17. Dezember 2009.

Demonstrationen zum bzw. am 13. Februar in Dresden

Auch in diesem Jahr muss sich das Verwaltungsgericht Dresden mit geplanten Demonstrationen anläßlich des Gedenkens an die Zerstörung der Dresdner Innenstadt am 13./14. Februar 1945 befassen. Dem Gericht lag ein Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch die "Junge Landsmannschaft Ostdeutschland" (JLO) vor (Eingang am 2. Februar 2010). Diese wendete sich gegen die Anordnung der Landeshauptstadt, lediglich eine stationäre Kundgebung durchzuführen. Die Veranstalter wollen ihren ursprünglich angemeldeten Aufzug gerichtlich durchsetzen. Eine Entscheidung wurde am 5. Februar 2010 getroffen (vgl. die entsprechende Pressemitteilung). Die Landeshauptstadt Dresden hat insoweit angekündigt, Beschwerde beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht einzulegen. Derzeit liegt dem Gericht der Eilantrag (Eingang 8. Februar 2010) eines linken Bündnisses gegen den Ausschluss der von ihm benannten Versammlungsleiterin vor. Ob weitere Anträge eingehen, bleibt abzuwarten.

Waldschlößchenbrücke

Derzeit sind am Verwaltungsgericht Dresden keine Verfahren zum Planfeststellungsverfahren Waldschlößchenbrücke mehr offen. 

Stahlwerk Riesa

Am Donnerstag, den 3. Dezember 2009, hat das Gericht über die Klagen von vier Riesaer Bürgern gegen die dem dortigen Stahlwerk erteilte immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung zur Kapazitätserhöhung mündlich verhandelt. Erörtert wurden im Wesentlichen Aspekte des Lärmschutzes. Die Verhandlung wird Anfang März 2010 im Rahmen eines Ortstermins im Stahlwerk fortgesetzt. Weitere Verhandlungstermine wurden auf Ende März sowie Ende April 2010 terminiert.   

 

Einzelheiten sowie weitere Informationen finden Sie hier:

 

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