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Gerichtsvollzieher/in

Gerichtsvollzieher/innen sind mit vielfältigen und verantwortungsvollen Aufgaben der Zwangsvollstreckung, z. B. aus Urteilen und Beschlüssen des Gerichts, sowie mit Zustellungen betraut. Zur Durchsetzung der Ansprüche des Gläubigers pfänden sie z. B. bewegliches Schuldnervermögen, versteigern es öffentlich und verteilen den Erlös in eigener Verantwortung. Gerichtsvollzieher/innen werden zudem beauftragt mit der Herbeiführung der gütlichen Einigung zwischen Gläubiger und Schuldner, der Abnahme der Vermögensauskunft sowie der zwangsweisen Räumung von Wohnungen und Geschäftsräumen. Sie sind dabei häufig im Bereich sozialer Brennpunkte tätig.

Ihren Geschäftsbetrieb organisieren Gerichtsvollzieher/innen weitgehend selbstständig und eigenverantwortlich. Der Gerichtsvollzieherdienst wird im freien Bürosystem durchgeführt. Die Gerichtsvollzieher/innen unterhalten ihre eigenen Geschäftsräume nebst entsprechender Einrichtung und Angestellten.

Ansprechpartner für aktuelle Informationen zur Gerichtsvollzieherausbildung finden Sie links unter Kontakte.