Rechtspfleger/in

RECHTSPFLEGER/-INNEN nehmen Aufgaben der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit wahr. Sie arbeiten in ihrem jeweiligen Aufgabengebiet bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Ihre Entscheidungen treffen sie selbstständig und eigenverantwortlich. Rechtspfleger/-innen sind nicht an Weisungen von Vorgesetzten gebunden, sondern - wie die Richter/-innen - nur dem Gesetz unterworfen.
Die aktuellen Informationen zum Studium der Rechtspflege finden Sie unter Duales Studium der Rechtspflege in Sachsen - Oberlandesgericht Dresden - sachsen.de.