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Rechtspfleger/in



RECHTSPFLEGER/-INNEN nehmen Aufgaben der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit wahr. Sie arbeiten in ihrem jeweiligen Aufgabengebiet bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Ihre Entscheidungen treffen sie selbstständig und eigenverantwortlich. Rechtspfleger/-innen sind nicht an Weisungen von Vorgesetzten gebunden, sondern - wie die Richter/-innen - nur dem Gesetz unterworfen.

Studenten der Rechtspflege im Gespräch

Studenten der Rechtspflege im Gespräch
(© SMJusDEG)

In folgenden Gebieten sind Rechtspfleger/-innen eingesetzt und erledigen u.a. die genannten Aufgaben:

  • Nachlasssachen:
    Eröffnung von Testamenten, Erteilung von Erbscheinen,
  • Vormundschafts-, Familien- und Betreuungssachen:
    Bestellung und Beaufsichtigung von Vormündern, Betreuern und Pflegern, Genehmigung von Rechtsgeschäften für Minderjährige und Betreute,
  • Rechtsantragstelle:
    Aufnahme von Klagen und Anträgen,
  • Handelsregister:
    Entscheidung über Eintragungen im Handels-/Vereinsregister,
  • Grundbuchsachen:
    Entscheidung über Eintragung von Eigentumswechseln und Belastungen eines Grundstücks (z.B. Hypotheken und Grundschulden),
  • Zwangsvollstreckung:
    Erlass von Beschlüssen zur Pfändung von Forderungen, Anordnung und Durchführung der Zwangsversteigerung von Grundstücken, Durchführung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter,
  • Kostensachen:
    Beschlüsse zur Festsetzung von Gerichts- und Anwaltskosten,
  • Strafsachen:
    Berechnung und Überwachung der Vollstreckung von Geld- und Freiheitsstrafen.

Neben diesen Aufgaben sind Rechtspfleger/-innen auch mit herausgehobenen Tätigkeiten in der Justizverwaltung befasst, z.B. als Geschäfts- oder Gruppenleiter, Referenten für Haushalts- oder Personalfragen, Bezirksrevisoren oder Gerichtsvollzieherprüfungsbeamte.

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