Rechtspfleger/in
RECHTSPFLEGER/-INNEN nehmen Aufgaben der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit wahr. Sie arbeiten in ihrem jeweiligen Aufgabengebiet bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Ihre Entscheidungen treffen sie selbstständig und eigenverantwortlich. Rechtspfleger/-innen sind nicht an Weisungen von Vorgesetzten gebunden, sondern - wie die Richter/-innen - nur dem Gesetz unterworfen.

In folgenden Gebieten sind Rechtspfleger/-innen eingesetzt und erledigen u.a. die genannten Aufgaben:
- Nachlasssachen:
Eröffnung von Testamenten, Erteilung von Erbscheinen, - Vormundschafts-, Familien- und Betreuungssachen:
Bestellung und Beaufsichtigung von Vormündern, Betreuern und Pflegern, Genehmigung von Rechtsgeschäften für Minderjährige und Betreute,
- Rechtsantragstelle:
Aufnahme von Klagen und Anträgen, - Handelsregister:
Entscheidung über Eintragungen im Handels-/Vereinsregister, - Grundbuchsachen:
Entscheidung über Eintragung von Eigentumswechseln und Belastungen eines Grundstücks (z.B. Hypotheken und Grundschulden), - Zwangsvollstreckung:
Erlass von Beschlüssen zur Pfändung von Forderungen, Anordnung und Durchführung der Zwangsversteigerung von Grundstücken, Durchführung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter, - Kostensachen:
Beschlüsse zur Festsetzung von Gerichts- und Anwaltskosten, - Strafsachen:
Berechnung und Überwachung der Vollstreckung von Geld- und Freiheitsstrafen.
Neben diesen Aufgaben sind Rechtspfleger/-innen auch mit herausgehobenen Tätigkeiten in der Justizverwaltung befasst, z.B. als Geschäfts- oder Gruppenleiter, Referenten für Haushalts- oder Personalfragen, Bezirksrevisoren oder Gerichtsvollzieherprüfungsbeamte.
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