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Sprechzeiten / Zugang

Bitte beachten Sie die Hinweise zum Zugang zum Gerichtsgebäude auf der Startseite.

Für Ihre Anliegen, Anträge, Anfragen oder Terminvereinbarungen erreichen Sie die Gerichtsabteilungen telefonisch wie folgt:
 

Montag bis Freitag 08.30 Uhr - 11.30 Uhr
Dienstag (zusätzlich) 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Donnerstag (zusätzlich) 13:00 Uhr - 15.00 Uhr
Zentrale Telefon: +49 3744 839-0
Rechtsantragstelle / Beratungshilfesachen Telefon: +49 3744 839-0
Betreuungsabteilung Telefon: +49 3744 839-242
Familienabteilung Telefon: +49 3744 839-144
Grundbuchamt Telefon: +49 3744 839-217
Nachlassabteilung Telefon: +49 3744 839-304
Strafabteilung Telefon: +49 3744 839-187
Zwangsvollstreckungsabteilung Telefon: +49 3744 839-124
Zivilabteilung Telefon: +49 3744 839-150
Verwaltung Telefon: +49 3744 839-301

In dringenden Eilfällen wenden Sie sich außerhalb dieser Telefonzeiten an die Information des Gerichts, gleich im Eingangsbereich, oder telefonisch unter 03744 839-0:

Mo, Mi, Do bis 15:30 Uhr
Die bis 17:00 Uhr
Fr bis 12:00 Uhr

Termine können auch außerhalb der Telefonzeiten (z.B. am Dienstag bis 16.30 Uhr) durchgeführt werden, allerdings nicht ohne vorherige Vereinbarung.

Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen schriftlich einzureichen. Der Briefkasten vor dem Gerichtsgebäude wird so regelmäßig geleert, dass Sie dort auch Fristsachen einwerfen können.

Der Zutritt zu den Geschäftszimmern der Mitarbeiter ist nicht gestattet.

Öffnungszeiten der Geldstelle

Für die Geldstelle gelten folgende Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag, Donnerstag                 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr.

Mittwoch, Freitag:                                       geschlossen

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Zentrale

Telefon: +49 3744 839-0

Rechtsantragstelle / Beratungshilfesachen

Telefon: +49 3744 839-0

Betreuungsabteilung

Telefon: +49 3744 839-242

Familienabteilung

Telefon: +49 3744 839-144

Grundbuchamt

Telefon: +49 3744 839-217

Nachlassabteilung

Telefon: +49 3744 839-304

Strafabteilung

Telefon: +49 3744 839-187

Zwangsvollstreckungsabteilung

Telefon: +49 3744 839-124

Zivilabteilung

Telefon: +49 3744 839-150

Verwaltung

Telefon: +49 3744 839-301

Für Anträge auf Beratungshilfe, Grundbuchauszüge, Zeugenentschädigung gilt:

Diese können nur schriftlich eingereicht werden. Vordrucke liegen im Eingangsbereich aus oder sind auf unserer Internetseite (unter der jeweiligen Rubrik) ausdruckbar.
Der Briefkasten rechts vom Haupteingang ist zu nutzen; er wird regelmäßig geleert, so dass auch Fristsachen dort eingeworfen werden können.

Vor einer dennoch beabsichtigten persönlichen Vorsprache beim Amtsgericht Auerbach ist unbedingt vorher telefonische Rücksprache zu den oben genannten Telefonsprechzeiten zu nehmen. Das ist wichtig, um vorab abzuklären, ob ein persönliches Erscheinen tatsächlich erforderlich ist, um einen Termin zu vereinbaren und z.B. zu klären, welche Unterlagen ggf. mitzubringen sind. Mehrfache Vorsprachen sollen vermieden werden.
- Dies gilt nicht, wenn Sie zu einem Termin ausdrücklich geladen wurden.-

Sitzungssaal 100
- im Untergeschoss

Sitzungssaal 300 / 302
- 1. Etage - über dem Eingangsbereich

Sitzungssaal 400
-  2. Etage - über dem Eingangsbereich

Anhörungszimmer 213
- Erdgeschoss

Geldstelle 211
-  Erdgeschoss - am Ende des Ganges links

Sozialer Dienst  vom LG Zwickau 206
- Erdgeschoss - auf der rechten Seite des Ganges (2. Zimmer)

Weitere Hinweise erhalten Sie an der Information im Eingangsbereich (gleich links im Amtsgericht nach Passieren der Sicherheitskontrolle)

 

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