Sprechzeiten / Zugang
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Zugang zum Gerichtsgebäude auf der Startseite.
Für Ihre Anliegen, Anträge, Anfragen oder Terminvereinbarungen erreichen Sie die Gerichtsabteilungen telefonisch wie folgt:
Montag bis Freitag | 08.30 Uhr - 11.30 Uhr |
Dienstag (zusätzlich) | 15:00 Uhr - 17:00 Uhr |
Donnerstag (zusätzlich) | 13:00 Uhr - 15.00 Uhr |
Zentrale | Telefon: +49 3744 839-0 |
Rechtsantragstelle / Beratungshilfesachen | Telefon: +49 3744 839-0 |
Betreuungsabteilung | Telefon: +49 3744 839-242 |
Familienabteilung | Telefon: +49 3744 839-144 |
Grundbuchamt | Telefon: +49 3744 839-217 |
Nachlassabteilung | Telefon: +49 3744 839-176 |
Strafabteilung | Telefon: +49 3744 839-187 |
Zwangsvollstreckungsabteilung | Telefon: +49 3744 839-124 |
Zivilabteilung | Telefon: +49 3744 839-150 |
Verwaltung | Telefon: +49 3744 839-301 |
In dringenden Eilfällen wenden Sie sich außerhalb dieser Telefonzeiten an die Information des Gerichts, gleich im Eingangsbereich, oder telefonisch unter 03744 839-0:
Mo, Mi, Do | bis 15:30 Uhr |
Die | bis 17:00 Uhr |
Fr | bis 12:00 Uhr |
Termine können auch außerhalb der Telefonzeiten (z.B. am Dienstag bis 16.30 Uhr) durchgeführt werden, allerdings nicht ohne vorherige Vereinbarung.
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen schriftlich einzureichen. Der Briefkasten vor dem Gerichtsgebäude wird so regelmäßig geleert, dass Sie dort auch Fristsachen einwerfen können.
Der Zutritt zu den Geschäftszimmern der Mitarbeiter ist nicht gestattet.
Zentrale
Telefon: +49 3744 839-0
Rechtsantragstelle / Beratungshilfesachen
Telefon: +49 3744 839-0
Betreuungsabteilung
Telefon: +49 3744 839-242
Familienabteilung
Telefon: +49 3744 839-144
Grundbuchamt
Telefon: +49 3744 839-217
Nachlassabteilung
Telefon: +49 3744 839-176
Strafabteilung
Telefon: +49 3744 839-187
Zwangsvollstreckungsabteilung
Telefon: +49 3744 839-124
Zivilabteilung
Telefon: +49 3744 839-150
Verwaltung
Telefon: +49 3744 839-301
Für Anträge auf Beratungshilfe, Grundbuchauszüge, Zeugenentschädigung gilt:
Diese können nur schriftlich eingereicht werden. Vordrucke liegen im Eingangsbereich aus oder sind auf unserer Internetseite (unter der jeweiligen Rubrik) ausdruckbar.
Der Briefkasten rechts vom Haupteingang ist zu nutzen; er wird regelmäßig geleert, so dass auch Fristsachen dort eingeworfen werden können.
Vor einer dennoch beabsichtigten persönlichen Vorsprache beim Amtsgericht Auerbach ist unbedingt vorher telefonische Rücksprache zu den oben genannten Telefonsprechzeiten zu nehmen. Das ist wichtig, um vorab abzuklären, ob ein persönliches Erscheinen tatsächlich erforderlich ist, um einen Termin zu vereinbaren und z.B. zu klären, welche Unterlagen ggf. mitzubringen sind. Mehrfache Vorsprachen sollen vermieden werden.
- Dies gilt nicht, wenn Sie zu einem Termin ausdrücklich geladen wurden.-
Sitzungssaal 100
- im Untergeschoss
Sitzungssaal 300 / 302
- 1. Etage - über dem Eingangsbereich
Sitzungssaal 400
- 2. Etage - über dem Eingangsbereich
Anhörungszimmer 213
- Erdgeschoss
Sozialer Dienst vom LG Zwickau 206
- Erdgeschoss - auf der rechten Seite des Ganges (2. Zimmer)
Weitere Hinweise erhalten Sie an der Information im Eingangsbereich (gleich links im Amtsgericht nach Passieren der Sicherheitskontrolle)