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Beratungshilfe ist die Hilfe, die Sie für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens erhalten können.
Der Beratungshilfeschein berechtigt den Rechtssuchenden, einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin seiner Wahl aufzusuchen, sich beraten und wenn notwendig auch außergerichtlich vertreten zu lassen.
In Straf- und Bußgeldsachen kann nur eine Beratung gewährt werden.
Für die Antragstellung kann der folgende Link genutzt werden: https://service.justiz.de/beratungshilfe
Am Ende der Klickstrecke kann der fertig ausgefüllte Antrag als PDF-Dokument heruntergeladen und anschließend über ein Justizpostfach, z.B. Mein Justizpostfach (MJP) oder das elektronische Bürger- und Organisationspostfach (eBO) elektronisch an das Gericht übermittelt; alternativ kann er ausgedruckt und per Post eingereicht werden.
Mit dem „Vorab-Check für Beratungshilfe” können Sie vor der Antragstellung schnell und einfach herausfinden, ob Sie möglicherweise einen Anspruch auf Beratungshilfe haben.
Beim Amtsgericht Auerbach finden Sie die Beratungshilfestelle im Haus A. Nähere Information erhalten Sie an der Info-Stelle des Amtsgerichts im Eingangsbereich."
Wichtige Hinweise zum Antrag auf Beratungshilfe stehen Ihnen auf dem Themenportal der sächsischen Justiz zur Verfügung.
Formulare in Beratungshilfe
Formulare stehen Ihnen auf dem Themenportal der sächsischen Justiz zur Verfügung:
»Antrag«
»Ausfüllhinweise zum Antrag«
Ausführliche Hinweise finden Sie in der Broschüre des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und Demokratie, Europa und Gleichstellung.
Das Sächsische Staatsministeriums der Justiz und Demokratie, Europa und Gleichstellung und die Rechtsanwaltskammer Sachsen haben ihr Projekt »Anwaltliche Beratungsstellen« erweitert.
- In Reichenbach im Vogtland gibt es eine Anwaltliche Beratungsstelle.
Die Beratungsstelle befindet sich im Rathaus, Markt 1, Zimmer 023.
Sprechzeiten sind jeden Dienstag von 16.00 bis 18.00 Uhr.
Eine Voranmeldung ist nicht notwendig.
Weitere Hinweise zu den Anwaltlichen Beratungsstellen stehen Ihnen auf dem Themenportal der sächsischen Justiz zur Verfügung.
Prozesskostenhilfe ist die Hilfe, die Sie für die Wahrnehmung Ihrer Rechte in gerichtlichen Verfahren erhalten können. Im Falle der Gewährung von Prozesskostenhilfe - welche im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit (z.B. in einem Sorgerechtsverfahren) Verfahrenskostenhilfe heißt - sind Sie von einer Vergütung Ihres Rechtsanwalts und von der Zahlung von Gerichtskosten befreit.
Beim Amtsgericht Auerbach ist die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe bei den Geschäftsstellen geltend zu machen, die für die Hauptsache zuständig sind.
Hinweis: Prozess- und Verfahrenskostenhilfe haben die gleichen Voraussetzungen. In Verfahren des Familienrechts und der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird der Begriff Verfahrenskostenhilfe verwendet.
Wichtige Hinweise Prozess- und Verfahrenskostenhilfe stehen Ihnen auf dem Themenportal der sächsischen Justiz zur Verfügung.
Ausführliche Hinweise finden Sie in der Broschüre des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und Demokratie, Europa und Gleichstellung:
und unter der Portalseite:
Formulare in Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Formulare stehen Ihnen auf dem Themenportal der sächsischen Justiz zur Verfügung:
- Prozesskostenhilfe - »Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (mit Ausfüllhinweisen)«
- Verfahrenskostenhilfe - »Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse«
Die Aufgaben eines Betreuungsgerichts sind beschrieben unter dem Link
Zuständige Betreuungsbehörde im Vogtlandkreis
Besucheradresse:Landratsamt Vogtlandkreis
Sachgebiet Betreuungsbehörde
Teamleiterin
Frau Nicole Börner
Postplatz 5
08523 Plauen
Telefon: 03741 3003010
E-Mail: boerner.nicole@vogtlandkreis.de
Die im Amtsgerichtsbezirk Auerbach tätigen Betreuungsvereine:
Betreuungsverein Vogtland e.V.
Besucheradresse:Ansprechpartner
Frau Miriam Foltanyi
Fr. Ebert-Straße 25
08486 Reichenbach im Vogtland
Betreuungs- und Vormundschaftsverein Göltzschtal e.V.
Besucheradresse:Ansprechpartner
Frau Gabriele Heckel
Treuensche Straße 3
08485 Lengenfeld
Ausführliche Hinweise finden Sie in der Broschüre des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und Demokratie, Europa und Gleichstellung:
Formulare in Betreuungssachen
Für die Einleitung eines Betreuungsverfahrens und für Betreuer stehen Ihnen auf dem Themenportal der sächsischen Justiz eine Vielzahl von Formularen zur Verfügung:
- »Anregung zur Einrichtung«
- »Anregung zur Einrichtung (Hinweise)«
- »Vorsorgevollmacht«
Fragen zur Vorsorgevollmacht beantwort die Betreuungsbehörde. Dort kann die Vollmacht auch beurkundet werden.
- »Berichtsformblatt ohne Antrag auf Aufwandspauschale«
- »Vermögensverzeichnis für Mündel, Pflegling, Betreuter«
- »Vermögensverwaltung, Abrechnung« mit Einlegebogen
- »Pauschalvergütung für Berufsbetreuer«
- »Pauschalvergütung für Berufsbetreuer nach dem 12. Monat«
- »Merkblatt für Aufwandsentschädigung (ehrenamtliche Betreuer)«
- »Merkblatt für den Betreuer«
- »Hinweise zum Vorgehen bei Beendigung«
Die Aufgaben des Familiengerichts sind näher beschrieben unter dem Link:
Weitere wichtige Informationen finden Sie ebenfalls auf der Portalseite
Formulare in Familiensachen
stehen Ihnen auf dem Themenportal der sächsischen Justiz zur Verfügung
- Unterhalt - »Antrag auf Festsetzung im vereinfachten Verfahren (mit Merkblatt)«
- Unterhalt - »Einwendungen gegen den Antrag auf Festsetzung von Unterhalt«
- Versorgungsausgleich - »Fragebogen«
- Versorgungsausgleich - »Fragebogen für Lebenspartner«
Zuständiges Jugendamt im Vogtlandkreis
Besucheradresse:Jugendamt Vogtlandkreis
Postplatz 5
08523 Plauen
Telefon: 03741 300-3341
Telefax: 03741 300-4065
E-Mail: jugendamt@vogtlandkreis.de
Familienberatungsstellen:
AWO Vogtland Bereich Reichenbach e.V
Besucheradresse:Beratungsdienst
Leiterin: Frau Katrin Kubsch
Obere Dunkelgasse 45
08468 Reichenbach
Telefon: 03765 5550-0
Telefax: 03765 555077
E-Mail: eb-rc@awovogtland.de
Webseite: https://www.awovogtland.de/
Diakonisches Beratungszentrum Vogtland gGmbH, Standort Auerbach
Besucheradresse:Familienberatung
Blumenstraße 34
08209 Auerbach
Telefon: 03744 831260
Telefax: 03744 831270
Das Grundbuchamt Auerbach ist auf die elektronische Grundbuchakte umgestellt.
Die Notare dürfen Anträge auf Eintragungen in das Grundbuch nur noch in elektronischer Form über das »Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)« einreichen. Das Grundbuchamt Auerbach bearbeitet die Akten vollelektronischen. Alle eingehenden Anträge werden digitalisiert und nur noch in elektronischer Form aufbewahrt.
Anträge von Bürgern hingegen nehmen die Grundbuchämter auch weiterhin in Papier entgegen. Die Papierunterlagen werden gescannt und gelangen auf diesem Weg ebenfalls als elektronische Datei zu den Akten.
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr sind auf dem Themenportal der sächsischen Justiz veröffentlicht.
Die Aufgaben des Grundbuchamtes sind näher beschrieben unter dem Link:
Formulare in Grundbuchsachen
- Antrag auf Grundbuchauszug
Der Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszuges ist an das Grundbuchamt Auerbach zu richten (siehe Anschrift, Anreise, Kontakt). Die Übersendung per E-Mail ist aktuell nicht möglich.
Die Gebühren für einen unbeglaubigten Grundbuchauszug betragen 10,00 EUR und für einen beglaubigten Grundbuchauszug 20,00 EUR.
- »Antrag auf Berichtigung wegen Erbfolge«
Die Grundbuchberichtigung ist gemäß Kostenverzeichnis Nr. 14110 Abs. 1 GNotKG gebührenfrei, wenn der Eintragungsantrag binnen zwei Jahren seit dem Erbfall beim Grundbuchamt eingereicht wird.
Die Aufgaben des Nachlassgerichts sind näher beschrieben unter dem folgenden Link:
Ausführliche Hinweise finden Sie weiterhin in den Broschüren des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und Demokratie, Europa und Gleichstellung:
Formulare in Nachlasssachen
Erbausschlagung:
- Beabsichtigte Erbausschlagung (*.pdf, 97,50 KB)
- Merkblatt zur Erbausschlagung unter Themenportal der Sächsischen Justiz
Erbschein:
Vordrucke zwecks Datenerfassung zur Erlangung eines Erbscheines:
- Angaben für Erbscheinverfahren (*.pdf, 67,44 KB)
- Merkblatt zur Erlangung eines Erbscheines (*.pdf, 65,70 KB)
Testament:
- Ablieferung eines Testaments mit Angaben über den Erblasser unter Themenportal der sächischen Justiz
- Antrag auf amtliche Verwahrung eines handschriftlichen Testaments (*.pdf, 34,88 KB)
- Antrag auf amtliche Verwahrung eines handschriftlichen gemeinsamen Testaments (*.pdf, 36,17 KB)
weitere Formulare stehen Ihnen auf dem Themenportal der sächsischen Justiz zur Verfügung