Für Verfahrensbeteiligte (z.B. Parteien, Rechtsanwälte, Zeugen, Angeklagte) ist der Zugang zum Amtsgericht möglich, ebenfalls für Besucher öffentlicher Verhandlungen und Bürgerinnen und Bürger nach Terminvereinbarung.
Bitte melden Sie sich zunächst immer an der Information.
Bitte bringen Sie zum Termin Ihren Ausweis bzw. Ihre Ladung mit.
Außerdem weisen wir ausdrücklich auf die Sicherheitskontrollen im Eingangsbereich hin.
Der Zutritt zu den Geschäftszimmern der Mitarbeiter ist nicht gestattet.
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen schriftlich einzureichen. Der Briefkasten vor dem Gerichtsgebäude wird so regelmäßig geleert, dass Sie dort auch Fristsachen einwerfen können.
Die Telefonnummern für Ihre sonstigen Anliegen, Anträge, Anfragen oder Terminvereinbarungen finden Sie unter: Kontakt, Anreise, Datenschutz - sodann unter: Sprechzeiten
- Ihre Sicherheit ist uns wichtig –
Wir weisen Sie darauf hin, dass es aufgrund von Personen- und Taschenkontrollen im Gerichtsgebäude zeitliche Verzögerungen geben kann. Bitte planen Sie etwas Zeit ein.
Gleichzeitig bitten wir Sie, auf die Mitführung jeglicher Gegenstände zu verzichten, die geeignet wären, den Gerichtsablauf in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen oder zu stören. Hierzu gehören Waffen aller Art einschließlich Messer und z.B. auch Werkzeuge jeder Art, Spray- und Glasflaschen.
Hinweis für Rechtsanwälte und Mitarbeiter/innen und Beamte anderer Behörden:
Bitte weisen Sie sich mit Ihrem Dienst- bzw. Rechtsanwaltsausweis aus.
Bitte achten Sie auf die ausreichende Frankierung Ihrer Postsendungen.
Briefsendungen, die nicht oder nicht ausreichend frankiert sind, werden nicht entgegengenommen.
Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.
Das Amtsgericht Auerbach ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege und Strafverfolgung unterliegt keiner Transparenzpflicht.