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Zeugeninformationen

Allgemeine Hinweise
Wenn Sie beim Amtsgericht Auerbach als Zeuge geladen wurden, nehmen Sie diese Aufgabe bitte sehr ernst und denken Sie daran, dass auch Sie womöglich einmal in eine Situation geraten können, in der Sie einen Zeugen benötigen.

Als Zeuge müssen Sie vor dem Gericht die reine Wahrheit sagen, dürfen nicht Falsches hinzufügen oder die Wahrheit gar wissentlich verschweigen. Aus gutem Grund sieht das Gesetz für falsche Zeugenaussagen schwere Strafen vor. Das Gericht wird Sie vor Ihrer Vernehmung über die Einzelheiten genauestens informieren. Wenn Ihnen durch Ihre Zeugenvernehmung Auslagen entstehen, werden Ihnen diese im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten erstattet. Den Antrag auf Zeugenentschädigung können Sie schriftlich binnen 3 Monaten im Amtsgericht Auerbach stellen.

Hinweis zur Entschädigung von Zeugen
Zeugenentschädigungen werden grundsätzlich unbar ausgezahlt. Deshalb muss der Zeuge zum Verhandlungstermin eine Bankverbindung mitteilen; auf diese wird die Auszahlung vorgenommen. Nur im begründeten Ausnahmefall erfolgt die Auszahlung bar.
Eine Barauszahlung ist nur zu den Öffnungszeiten der Geldstelle möglich.

Weitere Hinweise für Zeugen stehen Ihnen auf dem Themenportal der sächsischen Justiz zur Verfügung.

Formulare stehen Ihnen auf dem Themenportal der sächsischen Justiz zur Verfügung

  • »Entschädigung - Antrag des Zeugen mit Verdienstausfallentschädigung«

Antworten auf häufige Fragen

Viele Menschen, die als Zeugen vor Gericht geladen werden, hatten bislang noch nie etwas mit »der Justiz« zu tun. Ihnen ist daher häufig unbekannt, wie sie sich als Zeugen verhalten sollen, welche Rechte und Pflichten sie haben, wie eine Vernehmung im Einzelnen abläuft, ob sie als Zeuge eine Entschädigung bekommen. Menschen, die selbst Opfer von Straftaten geworden sind und als Zeuge geladen werden, sind dabei in einer besonders schwierigen Situation.

 

Antworten zu häufig von Zeugen gestellten Fragen erhalten Sie auf dem Themenportal der sächsischen Justiz.

Als Ansprechpartner für weitere Fragen steht Ihnen im Amtsgericht Auerbach

Frau Weidenmüller

Telefon: 03744 839-184

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