Amtsgericht Görlitz
Corona-Virus in Sachsen
Stand: 10.12.2020
Hinweise für Besucher des Amtsgerichts Görlitz
Stand: 28.10.2020
Hinweise für Besucher des Amtsgerichts Görlitz
Stand: April 2020
Die Sprechzeiten der Gerichtsvollzieher haben sich nicht geändert. Es wird ausdrücklich auf folgendes hingewiesen:
Termine zur Abgabe der Vermögensauskunft werden nicht aufgehoben, da laut Allgemeinverfügung Pkt. 2.9 der Weg zum Gerichtsvollzieher als triftiger Grund zum Verlassen der häuslichen Unterkunft eingestuft ist. Bürger mit coronaspezifischen Beschwerden können sich natürlich entschuldigen. In diesem Fall findet dann eine Umladung statt. Ohne entsprechende Fehlmeldung des Bürgers werden die Verfahren, einschließlich aller rechtlichen Folgen, normal durchgeführt.
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Informationen zur Zahlstelle des Amtsgerichts Görlitz
Mit Wirkung vom 11.11.2020 stehen die Gebührenstempler in der Zahlstelle des Amtsgerichts Görlitz nicht mehr zu Verfügung. Gebühren, z. B. für Grundbuchauszüge, Kopien, beglaubigte Abschriften sowie Vorschüsse, werden mittels Rechnung angefordert. Bareinzahlungen sind in der Zahlstelle nur noch ausnahmsweise möglich. Zahlungen sollen daher bevorzugt per Scheck erfolgen.
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Themenportal
Informationen allgemeiner Art und bereichsübergreifend erhalten Sie im Themenportal der sächsischen Justiz
Elektronischer Rechtsverkehr
Themenportal der Sächsischen Justiz
Hinweise für Besucher
Geänderte Verkehrsführung
Achtung - ab dem 01. Juli 2019 geänderte Verkehrsführung! Das Gericht befindet sich in einer Fußgängerzone.
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Sicherheitskontrollen
Die notwendigen Sicherheitskontrollen am Eingang können zu Wartezeiten führen; bitte denken Sie daran, wenn Sie das Justizgebäude aufsuchen.