Grundbuchabteilung
Für Anträge auf Grundbuchauszüge können Sie folgende E-Mail nutzen:
grundbuchamt@agmab.justiz.sachsen.de
Außerdem ist schriftliche Beantragung sowie Vorsprache zu den Sprechzeiten direkt beim Amtsgericht möglich.
Das Sächsische Staatsministerium der Justiz weist im Zusammenhang mit der Beantragung von Grundbuchabschriften/Grundbuchausdrucken darauf hin, dass OnlineAngebote privater Betreiber zur elektronischen Beschaffung von Grundbuchauszügen keine offiziellen Portale des Freistaats Sachsen sind.
Zuständig für die Erteilung von Grundbuchabschriften und Ausdrucken aus dem maschinell geführten Grundbuch (§ 78 der Grundbuchverfügung) sind die Grundbuchämter bei den Amtsgerichten (§ 1 der Grundbuchordnung). Dort kann ein einfacher Ausdruck (unbeglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 10 EUR und ein amtlicher Ausdruck (beglaubigte Abschrift) gegen eine Gebühr von 20 EUR beantragt werden.
Nähere Informationen zum Ablauf und den erforderlichen Unterlagen finden Sie unter: Grundbuch-Abschrift beantragen - Amt24.
In Rechtssachen ist eine Kommunikation mit dem Gericht über diese E-Mail-Adressen nicht zulässig.