Hauptinhalt

Strafabteilung

Zuständigkeit

Die Strafabteilung des Amtsgerichts ist zuständig für alle Strafsachen, in denen die Staatsanwaltschaft Chemnitz Anklage zum Strafrichter, zum Schöffengericht oder zum erweiterten Schöffengericht bzw. zum Jugendrichter oder zum Jugendschöffengericht erhebt. Auch wird hier über die Anträge der Staatsanwaltschaft Chemnitz auf Erlass von Strafbefehlen entschieden. Darüber hinaus führt die Strafabteilung nach Vorlage der Akten durch die Staatsanwaltschaft das gerichtliche Bußgeldverfahren durch. Des Weiteren erfolgt durch die Jugendrichter und Rechtspfleger der Abteilung die gesamte Strafvollstreckung gegen Jugendliche und Heranwachsende aus den jugendrichterlichen Entscheidungen des Amtsgerichts Marienberg.

zurück zum Seitenanfang