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Nachlassabteilung

Für allgemeine und Terminanfragen erreichen Sie das Nachlassgericht per E-Mail unter PF-Nachlass@agmab.justiz.sachsen.de .

In Rechtssachen ist eine Kommunikation mit dem Gericht über diese E-Mail-Adresse nicht zulässig.

Vereinbaren Sie bitte für eine Beurkundung (Erbscheinsantrag, Erbausschlagung u.a.) vorab einen Termin. Sie können nicht davon ausgehen, dass während der allgemeinen Sprechzeiten des Nachlassgerichts sofort ein Beurkundungstermin frei ist.

Bitte verwenden Sie hierfür die eingestellten Vordrucke (Erbschein Datenerfassung, Datenerfassung zur Erbausschlagung).

Fügen Sie bitte dem Datenerfassungsbogen für Erbscheinsanträge bei der Rücksendung bereits die erforderlichen Personenstandsurkunden (Geburt, Heirat, Scheidung, Tod u.a.) im Original bzw. in beglaubigter Abschrift oder hilfsweise in Kopie bei. Beachten Sie hierzu bitte das eingestellte Merkblatt zur Erlangung eines Erbscheins.

Erbscheinsanträge und Erbausschlagungserklärungen können auch von jedem deutschen Notar beurkundet werden. Einen Notar in Ihrer Nähe finden Sie über die Internetseite der Bundesnotarkammer.

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