Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Meißen.
Aktuell versenden Betrüger an Mobiltelefone Kurznachrichten, die ver-
meintlich von einem "Pfändungsgericht" stammen. Darin wird mitge-
teilt, dass gegen den Empfänger ein Pfändungsbeschluss vorliegt. Es
wird um einen Anruf gebeten, um den Beschluss aufzuheben. Unter
der angerufenen Nummer gibt sich eine Person als Mitarbeiter eines
Gerichts aus und fordert auf, einen Geldbetrag zu zahlen.
Die Land- und Amtsgerichte des Freistaates Sachsen, das Oberlan-
desgericht Dresden und die Landesjustizkasse Chemnitz versenden
keine Rückrufbitten per SMS oder anderen Kurznachrichtendiensten.
Bitte reagieren Sie auf solche Nachrichten nicht.
Ab 1. Januar 2023 hat nach dem Sächsischen Transparenzgesetz jede Person auf Antrag Anspruch auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt. Sobald die Sächsische Transparenzplattform im Internet errichtet ist, spätestens ab 1. Januar 2026, werden transparenzpflichtige Stellen zusätzlich verpflichtet sein, die in § 8 des Sächsischen Transparenzgesetzes genannten Informationen auf dieser Plattform zu veröffentlichen.
Das Amtsgericht Meißen ist eine transparenzpflichtige Stelle nur, soweit Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen werden. Der Bereich der Rechtspflege [und Strafverfolgung] unterliegt keiner Transparenzpflicht.“