Betreuungsgericht
Das Betreuungsgericht ist für alle Betreuungs-, Unterbringungs- und Pflegschaftsverfahren für volljährige Personen zuständig.
Weiterhin werden alle erforderlichen Genehmigungen und andere Verfahren in Betreuungssachen, wie z.B. Bestellung eines Betreuers oder Verfahrenspflegers bearbeitet.