Aufgaben, Zuständigkeit
Sofern für die Zuständigkeit des Gerichts die örtlichen Beziehungen der beteiligten Personen (z.B. Wohnsitz, ständiger Aufenthaltsort) oder des Streitgegenstandes (z.B. Ort des Grundstücks) bedeutsam sind, ist der Gerichtsbezirk maßgebend.
Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Pirna umfasst die Gemeinden Dürrröhrsdorf-Dittersbach, Heidenau, Hohnstein, Neustadt i. Sa., Stolpen, Gohrisch, Königstein/Sächs. Schw., Rathen, Rosenthal-Bielatal, Struppen, Kirnitzschtal, Sebnitz, Lohmen, Stadt Wehlen, Bad Gottleuba-Berggießhübel, Bahretal, Liebstadt, Bad Schandau, Porschdorf, Rathmannsdorf, Reinhardtsdorf-Schöna, Dohna, Müglitztal, Dohma und Pirna.
Im Justizportal des Bundes- und der Länder wird ein bundesweites Orts- und Gerichtsverzeichnis geführt. Dieses ermöglicht die Suche nach dem örtlich zuständigen Gericht.
Der Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Pirna ist im Verwaltungsatlas Sachsen dargestellt.